Einblicke

Der Digitale Binnenmarkt – ganz Europa an einem einzigen Computer

Photo: European Union, 2015 P-027638000-3
08 April 2015

Richtig angewandte digitale Technologie ist eine Quelle für Entwicklung und Innovation und kommt der Wirtschaft zu Gute. Um das Wachstum in der EU zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist eine der Prioritäten der lettischen EU-Ratspräsidentschaft, ein digitales Europa aufzubauen mit besonderer Aufmerksamkeit auf dem digitalen Binnenmarkt.

Digitale oder IT-Technologie ist heute ein integrierter Bestandteil unseres Alltags, der die Grenzen zwischen Zeit und Raum verschwinden lässt. Menschen arbeiten, lernen, kaufen ein und amüsieren sich, in dem sie digitale Lösungen verwenden. Angesichts der unbegrenzten digitalen Technologien und der daraus resultierenden neuen Möglichkeiten, möchte die Europäische Union, digitale Technologien in den Alltag der europäischen Bürger integrieren, sodass diese den größtmöglichen Nutzen daraus erzielen.

Digital ohne Grenzen

Die Grundwerte der Europäischen Union ermöglichen die Bewegungsfreiheit von Menschen, Vermögen, Waren und Dienstleistungen. Indem beispielsweise alle EU-Bürger die gleichen Möglichkeiten zum An- und Verkauf von Waren haben, trägt der europäische Binnenmarkt dazu bei, diese Werte zu festigen. Die Grenzen des traditionellen Warenhandels innerhalb der Europäischen Union bestehen zwar nicht länger, für den Online-Markt von Waren und Dienstleistungen jedoch bestehen nach wie vor in jedem der 28 EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regelungen für die Tätigkeiten im digitalen Umfeld.

In den EU-Mitgliedsstaaten existieren unterschiedliche Regelungen zur Abschließung von Online-Verträgen, zum Verbraucher- und Datenschutz, Urheberrecht, Steuersystemen und ähnlichem. Dies führt zu Schwierigkeiten für Käufer und Verkäufer und einem ungleichen Zugang zu verschiedenen E-Dienstleistungen und Möglichkeiten bezüglich der Entwicklung digitaler Dienstleistungen. Unterschiedliche Rechtssysteme erschweren die Teilhabe am grenzüberschreitenden Handel, insbesondere für kleine und neugegründete Unternehmen.

Ziel des digitalen Binnenmarkts ist es deshalb, in den EU-Mitgliedsstaaten ein Umfeld zu erzielen, in dem Verbraucher und Unternehmen leichten Zugang zu digitalen Technologien haben und im Internet gleichberechtigt handeln können, ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Standortes. Rechtsrahmen (in Form verschiedener Regulierungen) und Investitionen in die Entwicklung der digitalen Infrastruktur werden den digitalen EU-Binnenmarkt formen.

340 Millionen Euro Finanzierung

Die erfolgreiche Implementierung und Durchsetzung des digitalen Binnenmarkts in der EU wird sowohl Verbrauchern, Unternehmern, die online tätig sind, als auch EU-Bürgern, die die digitale Welt vollständig nutzen möchten, von Vorteil sein.

Die voraussichtlichen Vorteile des digitalen Binnenmarkts beinhalten:

  • Garantie eines gleichen Schutzes von Verbraucherrechten (z.B. gleiche Garantiebedingungen), ungeachtet des Landes, in dem der Dienstleistungsanbieter registriert ist, durch die Einführung einheitlicher Vertragsbedingungen für Interneteinkäufe innerhalb der EU.
  • Die Gewissheit darüber, dass persönliche Daten im Internet geschützt sind, unabhängig, in welchem Land die Daten gespeichert sind und der berechtigten Notwendigkeit, Dateneinträge für die Nutzung von E-Dienstleistungen vorzunehmen. Es ist geplant, dies der Einführung eines einheitlichen Systems des Datenzugangs und -schutzes in der EU zu erreichen.
  • Ein größeres Angebot von E-Dienstleistungen wird zur Verfügung stehen; vereinfachte Regelungen für kleine Unternehmen werden den Auf- und Ausbau digitaler Unternehmen in jedem EU-Mitgliedsstaat erleichtern und beschleunigen.
  • Reduzierte und zukünftig keine Reisetarife sowie mehr Möglichkeiten, E-Dienstleistungen innerhalb der EU zu nutzen (z.B. elektronische Unterschrift). Dies wird durch die Bildung eines einzigen geregelten EU-Telekommunikationsmarkts erzielt.
  • Die Möglichkeit, Highspeed-Internet überall in der EU zu benutzen. Dies wird durch die Stimulation von Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung des Zugangs zu Breitbandnetz erreicht.
  • Internetzugang - und weniger Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftstätigkeit im Internet schafft  neue Arbeitsplätze, fördert Innovationen und die umfassendere Nutzung digitaler Lösungen in allen Bereichen.
  • Zusätzliche Finanzmittel für Innovationen der Informationstechnologie, Forschung und wissenschaftliche Projekte und Programme für die Entwicklung von e-Skills.
  • Abgestimmte und sinnvolle Urheberrechts- und Lizenzregelungen für alle beteiligten Akteure (Autoren, Händler und Verbraucher), die es beispielsweise ermöglichen, Informationen aller in der EU registrierten Medien online zugänglich zu machen.  

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission, wird die Umsetzung des digitalen Binnenmarkts zu Kosteneinsparungen, einem größeren Markt und Gesamtinvestitionen im Wert von rund 340 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 für die EU-Wirtschaft führen. 1

In Richtung eines digitalen Binnenmarkts

Bezüglich der bisher bestehenden Gesetzgebung gibt es viele Bereiche, in denen digitale Aspekte und die Anpassung der Regelungen an den technologischen Fortschritt bisher nicht berücksichtig wurden. Um den digitalen Binnenmarkt vollständig umzusetzen, ist es wichtig zu untersuchen, inwieweit die EU-Gesetzgebung mit den aktuellen Anforderungen des digitalen Binnenmarkts übereinstimmt.

Für die Implementierung des digitalen Binnenmarkts sollten zunächst in den folgenden Bereichen die Bemühungen verstärkt werden:

  • gleiche Regelungen des EU-Telekommunikationsmarkts für alle Teilnehmer;
  • Europäische Datenschutzregelungen;
  • Urheberrechtsregelungen;
  • Verbraucherschutzfragen.

Die Europäische Kommission erklärte diese Fragen und die damit verbundenen Entscheidungen zu ihrem Amtsbeginn im Herbst 2014 zur Priorität.  Ebenso arbeitet die lettische Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union an diesen Fragen.  

Ein digitales Europa – eine Priorität der lettischen EU-Ratspräsidentschaft 

Die lettische EU-Ratspräsidentschaft möchte ein Abkommen zur allgemeinen Datenschutzregelung und -direktive erzielen und hat bereits die nächste Verhandlungsrunde mit dem Europäischen Parlament zur Richtlinie der Netz- und Informationssicherheit begonnen, die Teil der EU-Strategie zur Cyber-Sicherheit ist. Der lettischen EU-Ratspräsidentschaft wurde ein Mandat des Rates erteilt, um mit dem Europäischen Parlament über Roaming-Tarife und freien Internetzugang in der EU zu verhandeln. Am 2. März dieses Jahres verabschiedete der Rat Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls die Schlussfolgerungen des Rates zur Implementierung des EU-Binnenmarkts und betonte u.a. die Bedeutung des digitalen Binnenmarkts für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit.

Die Europäische Kommission wird im Mai 2015 eine Strategie zur Implementierung des digitalen Binnenmarkts vorstellen. Diese Strategie beinhaltet Ziele und Methoden zur Bewertung des Fortschritts und der Effizienz der Implementierung in den Mitgliedsstaaten. Erste Diskussionen über die Strategie werden während der Digitalen Versammlung im Rahmen der lettischen EU-Ratspräsidentschaft am 17. und 18. Juni in Riga stattfinden.

Die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts ist ein komplexer Prozess, der fast alle Bereiche der Unternehmensaktivität in der EU und der damit verbundenen EU-Gesetzgebung betrifft und deswegen nicht sofort umgesetzt werden kann. Die EU zielt darauf ab, dass bis 2020 jeder EU-Bürger in vollem Umfang das Potential des digitalen Binnenmarkts gleichberechtigt, sicher und zuverlässig nutzen kann.