Pressemitteilung

Netz- und Informationssicherheit: Vorsitz nimmt Gespräche mit dem EP wieder auf

Foto: EU2015.LV
11 März 2015

Der lettische Ratsvorsitz ist bereit, die informellen Trilog-Treffen mit dem Europäischen Parlament wieder aufzunehmen, um eine Einigung über den Entwurf einer Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit zu erzielen.

Dies ist Ausdruck der Priorität, die die Staats- und Regierungschefs dem Dossier auf ihrer informellen Tagung vom 12. Februar eingeräumt haben. Ein entsprechendes Mandat wurde am 11. März 2015 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligt. Der Trilog wird der erste zu diesem Vorschlag unter dem derzeitigen Vorsitz sein, insgesamt ist es schon der dritte. Auf Wunsch des Europäischen Parlaments wird das Treffen für Ende April anberaumt.

Worum geht es bei dem Vorschlag zur Netz- und Informationssicherheit?

Der Vorschlag dient dazu, ein sicheres und vertrauenswürdiges digitales Umfeld in der gesamten EU zu schaffen.

Die vorgeschlagenen Vorschriften, die mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt werden, würden bestimmte Betreiber, die wesentliche Dienste erbringen (in Bereichen wie Energie, Verkehr, Bank- und Gesundheitswesen), und wichtige Internetdienstleister (wie E-Commerce-Plattformen und Suchmaschinen) verpflichten, Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken für ihre Netze zu ergreifen und Vorfälle an die Behörden zu melden. Alle Mitgliedstaaten müssten Netz- und Informationssicherheitsstrategien verfolgen und Teams einsetzen, die auf Vorfälle reagieren. Zudem würden Kooperationsnetze auf EU-Ebene entstehen.

Welcher Nutzen könnte sich aufgrund der Richtlinie ergeben?

Bürger und Verbraucher werden mehr Vertrauen in die Technologien, Dienste und Systeme gewinnen, die sie täglich nutzen. Mehr Vertrauen bedeutet, dass es einen Cyberspace gibt, der mehr Menschen offensteht, und eine digitale Wirtschaft, die noch schneller wächst als bisher und zur wirtschaftlichen Erholung beiträgt. Regierungen und Unternehmen werden sich stärker als bisher auf digitale Netze und Infrastrukturen verlassen können, um ihre wesentlichen Dienstleistungen im In- und Ausland anzubieten. Sicherere E-Commerce-Plattformen könnten die Online-Kundschaft vergrößern und neue Chancen eröffnen. Anbieter von IKT-Sicherheitsprodukten und -dienstleistungen würden ebenfalls profitieren, da die Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen zwangsläufig steigen wird; dies wiederum wird dazu führen, dass innovative Produkte entstehen und dass sich Größenvorteile ergeben. Die EU-Wirtschaft wird profitieren, da die Sektoren, die stark auf Netz- und Informationssicherheit angewiesen sind, stärker dabei unterstützt werden, zuverlässigere Dienste anzubieten.

Wie wird aus dem Vorschlag ein Rechtsakt?

Die Bestimmungen der Richtlinie werden vom Vorsitz – im Namen des Rates – und dem Europäischen Parlament ausgehandelt. Damit der Rechtsakt angenommen werden kann, muss er von beiden Organen gebilligt werden. Das Parlament hat seinen Standpunkt (Abänderungen in erster Lesung) im März 2014 festgelegt.

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Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)