Pressemitteilung

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen: Rat erhöht Vorschussbetrag auf 1 Mrd. €

Foto: EU2015.LV
19 Mai 2015

Der Rat hat am 19. Mai den Vorschussbetrag für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2015 auf fast 1 Mrd. € erhöht. Statt ungefähr 67 Mio. € werden die Mitgliedstaaten in diesem Jahr rund 1 Mrd. € an Vorauszahlungen erhalten.

Die vom Rat angenommene Verordnung wird die größte Hürde für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dadurch beseitigen, dass die finanzielle Belastung für die Haushalte der Mitgliedstaaten verringert und es ihnen ermöglicht wird, rasch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg zu bringen. Die Annahme der Verordnung erfolgte im Anschluss an die am 21. April im Rat erzielte Einigung und die vom Europäischen Parlament am 29. April erteilte Zustimmung.  

Eine kritische finanzielle Masse gewährleisten 

Die Aufstockung der Vorauszahlungen soll dadurch erreicht werden, dass die Vorschussrate aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird. Derzeit beläuft sich der Vorschuss bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 1 % (1,5 % bei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es im Rahmen der derzeitigen Regelung nicht möglich ist, die kritische finanzielle Masse zu erreichen, so dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg bringen könnten. Weil den Mitgliedstaaten selbst die Mittel fehlen, sind sie nicht in der Lage, Begünstigten ausreichende Vorschusszahlungen zu leisten. Dies erweist sich als großes Hindernis für den Start von Projekten, mit denen jungen Europäern geholfen werden soll, einen Arbeits- oder Praktikumsplatz zu finden. In den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit sind die Haushaltszwänge am größten. Die neue Verordnung schafft hier Abhilfe, damit junge Menschen zum Zuge kommen, wie es der Europäische Rat gefordert hat.  

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU muss durch die Aufstockung der Vorauszahlungen nicht geändert werden, und ein Berichtigungshaushaltsplan ist auch nicht erforderlich. Vielmehr werden vorhandene Mittel so genutzt, dass bei der Unterstützung der Begünstigten größtmögliche Wirkung erzielt wird.  

Hintergrund 

Die Kommission leistet den Mitgliedstaaten automatisch nach der Annahme jedes operationellen Programms Vorauszahlungen. Weitere Zahlungen, die sogenannten Zwischenzahlungen, dienen lediglich zur Erstattung der von den Mitgliedstaaten bereits getätigten Ausgaben. Die EU-Länder müssen daher in der Regel für einen Großteil der Projekte Vorschüsse aus ihrem jeweiligen nationalen Haushalt leisten.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde im Februar 2013 vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Ziel ist es, zusätzliche Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014‑2020 bereitzustellen, um die Jugendbeschäftigung in den Regionen zu fördern, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Fördergebiete sind

  • Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren im Jahr 2012 über 25 % lag, sowie
  • Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit 2012 mehr als 20 % betrug, sofern sie zu den Mitgliedstaaten gehören, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im selben Jahr über 30 % lag.  

Eigens für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. € bereitgestellt. Dazu ist keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich. Zusätzliche 3,2 Mrd. € sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum 2014-2020 zugewiesen werden.  

Derzeit sind rund 7 Millionen junge Europäer in der Situation, dass sie weder in Arbeit sind noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.  Nächste Schritte Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher