"Die beträchtliche Aufstockung der Vorauszahlungen zeigt, dass wir fest entschlossen sind, gegen die Jugendarbeitslosigkeit in Europa vorzugehen. Denn die mangelnde Vorfinanzierung ist derzeit eines der größten Hindernisse, die der raschen Mobilisierung von Ressourcen aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen entgegenstehen. Der lettische Ratsvorsitz will nun gemeinsam mit dem Europäischen Parlament dafür sorgen, dass die neue Regelung so schnell wie möglich angenommen wird", sagte Jānis Reirs, lettischer Finanzminister und Präsident des Rates.
Eine kritische finanzielle Masse gewährleisten
Die Aufstockung der Vorauszahlungen soll dadurch erreicht werden, dass die Vorfinanzierungsrate der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird. Derzeit liegt die Vorfinanzierung für Beträge aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei 1 % (1,5 % für Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es im Rahmen der derzeitigen Regelung nicht möglich ist, die kritische finanzielle Masse zu erreichen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg zu bringen. Weil ihnen selbst die Mittel fehlen, sind die Mitgliedstaaten nicht in der Lage, Begünstigten ausreichende finanzielle Unterstützung zu gewähren. Dies erweist sich als großes Hindernis für den Start von Projekten, mit denen jungen Europäern geholfen werden soll, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. In den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit sind die Haushaltszwänge am größten. Die neue Verordnung, die als Entwurf vorliegt, soll hier Abhilfe schaffen, damit junge Menschen zum Zuge kommen, wie es der Europäische Rat gefordert hat.
Der mehrjährige Finanzrahmen der EU muss durch die Aufstockung der Vorauszahlungen nicht geändert werden, und ein Berichtigungshaushaltsplan ist auch nicht erforderlich. Vielmehr werden vorhandene Mittel so genutzt, dass bei der Unterstützung der Begünstigten größtmögliche Wirkung erzielt wird.
Hintergrund
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde im Februar 2013 vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Ziel ist es, zusätzliche Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014‑2020 bereitzustellen, um die Jugendbeschäftigung in den Regionen zu fördern, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Fördergebiete sind
- Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren im Jahr 2012 über 25 % lag, sowie
- Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit 2012 über 20 % lag, sofern sie zu den Mitgliedstaaten gehören, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im selben Jahr über 30 % lag.
Eigens für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. € bereitgestellt. Dazu ist keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich. Zusätzliche 3,2 Mrd. € sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum 2014-2020 zugewiesen werden.
Nächste Schritte
Der vom Rat vereinbarte Standpunkt dient dem lettischen Vorsitz als Mandat für Beratungen mit Vertretern des Europäischen Parlaments. Sobald der Rat und das Parlament sich geeinigt haben, müssen beide Institutionen das Ergebnis förmlich annehmen.