Der Rat hat sich in einem Gedankenaustausch mit der Energieunion befasst, wobei es insbesondere um Themen wie Energieversorgungssicherheit, Vollendung des Energiebinnenmarktes, Energieeffizienz, Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft (Dekarbonisierung) und Wettbewerbsfähigkeit ging.
Die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen werden dem Präsidenten des Europäischen Rates als Beitrag für die März-Tagung des Europäischen Rates übermittelt.
Die lettische Wirtschaftsministerin Dana Reizniece-Ozola erklärte: "Wir brauchen eine übergreifende und deutliche Intensivierung der Politik, um die Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die EU hinsichtlich Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit und auf ihrem Weg zu einer CO2-armen Wirtschaft gegenübergestellt sieht. Die Sorgen der Bürger der EU um Energieversorgungssicherheit in geopolitisch schwierigen Zeiten, um Arbeitsplätze, nachhaltige Mobilität und ihre Energierechnungen müssen im Mittelpunkt dieser politischen Reaktion stehen."
Der Rat führte außerdem eine Orientierungsaussprache über die Entwicklungen und Prioritäten der Energieinfrastruktur als Mittel zur Erreichung eines voll funktionsfähigen und vernetzten europäischen Energiebinnenmarktes.
Erörtert wurden insbesondere die regionale Zusammenarbeit, die Finanzierung der Energieinfrastruktur und Maßnahmen zur Anbindung von „Energieinseln“, um das 10%-Ziel für den Stromverbund bis 2020 zu erreichen.
Die Ergebnisse der Beratungen werden als Beitrag des Rates der Energieminister in den Synthesebericht des Vorsitzes über die Strategie Europa 2020 einfließen.
Die lettische Wirtschaftsministerin Dana Reizniece-Ozola erklärte: "Es muss dringend ein voll funktionsfähiger und vernetzter europäischer Energiebinnenmarkt geschaffen werden, um die kontinuierliche Energieversorgung in ganz Europa sicherzustellen. Verstärkte internationale Zusammenarbeit kann erheblich dazu beitragen, die Inselbildung zu überwinden und das Stromverbundziel von 10 % bis 2020 zu erreichen."
Der Rat hat außerdem ohne Aussprache eine Verordnung über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen angenommen.