Pressemitteilung

Rückverfolgbarkeit von Verkehrssündern in der gesamten EU

©Foto: Aleksandrs Kendenkovs
02 März 2015

Die Vorschriften für den Austausch von Informationen über die von Fahrern ausländischer Fahrzeuge begangenen Verkehrsdelikte gelten ab 2017 für alle Länder der EU. 

Die Ausweitung der geltenden Vorschriften auf das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark ist die wichtigste Änderung aufgrund der neuen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Sanktionen, die der Rat am 2. März 2015 angenommen hat.  

Neue Rechtsgrundlage: Verkehr  

Die EU verfügt bereits über eine Richtlinie über den Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte. Diese Richtlinie wurde im Jahr 2011 verabschiedet, wobei die polizeiliche Zusammenarbeit die Rechtsgrundlage darstellte. Aufgrund ihrer besonderen Position im Hinblick auf die polizeiliche Zusammenarbeit beteiligten sich das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark nicht.

Eine neue Richtlinie wurde notwendig, als der Gerichtshof der Europäischen Union am 6. Mai 2014 entschied, dass der Verkehr als Rechtsgrundlage herangezogen werden sollte. Die alte Richtlinie wurde aufgehoben, aber der Gerichtshof legte eine Frist von einem Jahr für die Verabschiedung eines neuen Rechtsakts fest.

Die rasche Annahme der neuen Richtlinie bedeutet, dass es keine Lücken bei der Anwendung der Vorschriften geben wird. Sie unterstreicht ferner die Bedeutung von Maßnahmen der EU in diesem Bereich. 

Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit    

Das Ziel der Richtlinie besteht nach wie vor darin, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und die Gleichbehandlung Fahrer sicherzustellen.  

Wie funktioniert die Regelung? 

Nach der Richtlinie kann jeder Mitgliedstaat die nationalen Fahrzeugregisterdaten der anderen Mitgliedstaaten abfragen, um Personen ausfindig zu machen, die für bestimmte, die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte verantwortlich sind. Die mutmaßlichen Zuwiderhandelnden können unter Verwendung eines in die Richtlinie aufgenommenen Musterschreibens kontaktiert werden. Es ist Sache des Mitgliedstaats, in dem das Delikt begangen wurde, über die Folgemaßnahmen zu entscheiden, wie etwa die Verhängung einer Geldbuße. Der Austausch von Daten betrifft acht schwerwiegende, die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens sowie rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Wie schwerwiegend ist das Problem der im Ausland begangenen Straßenverkehrsdelikte?

Der Kommission zufolge ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrer eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugs ein Verkehrsdelikt begeht, drei Mal so hoch wie bei einem einheimischen Fahrer. In verkehrsreichen Transit- und Urlaubsländern können Geschwindigkeitsübertretungen ausländischer Fahrer während der Spitzenzeiten bis zu 50 % aller Delikte ausmachen.

Einigung mit dem Europäischen Parlament

Im Dezember 2014 wurde eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Am 11. Februar 2015 fand im Parlament die Abstimmung im Plenum statt.  

Die nächsten Schritte  

Die neue Richtlinie tritt vier Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Veröffentlichung soll wenige Tage nach Unterzeichnung der Richtlinie durch die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erfolgen. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 6. Mai 2015 in nationales Recht umsetzen.

Da das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark zusätzliche Anstrengungen zur Einführung der Regelung unternehmen müssen, haben sie zwei Jahre länger Zeit, um ihre nationalen Vorschriften zu erlassen (bis zum 6. Mai 2017).

Die Kommission wird die Wirksamkeit der Richtlinie bis November 2016 prüfen. Zu diesem Zeitpunkt kann sie auch Änderungen vorschlagen.

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)