Pressemitteilung

Verpflichtung zur Anlandung von Fischen: vorläufige Einigung zwischen den EU-Organen

Photo: © Aleksandrs Kandenkovs
29 Januar 2015

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 29. Januar 2015 in einer zweiten informellen Trilogsitzung zu dieser Frage eine vorläufige politische Einigung über die Umsetzung der Anlandeverpflichtung für Fischereitätigkeiten ("Omnibus-Verordnung") erzielt.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) wird in den nächsten Tagen unterrichtet. Sobald der endgültige Text vorliegt, wird die Verordnung vor ihrem endgültigen Erlass im Hinblick auf die Billigung auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments und des Rates stehen.

Ein zentrales Ziel der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist die schrittweise Abschaffung von Rückwürfen bei allen EU-Fischereitätigkeiten, die durch die Einführung einer Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge erreicht werden soll. Die "Omnibus-Verordnung" enthält ein Paket von Änderungen der geltenden Kontrollmaßnahmen und technischen Maßnahmen, damit die im Rahmen der reformierten GFP vereinbarte Anlandeverpflichtung durchgesetzt wird.

Der Rat und das Europäische Parlament haben insbesondere eine Reihe von Aspekten vereinbart, die die Bestimmungen vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Fischer und Kontrollbehörden verringern sollen:

  • Die Kommission wird auf der Grundlage der Informationen der Mitgliedstaaten, der Beratungsgremien und aus anderen Quellen einen Jahresbericht über die Umsetzung der Anlandeverpflichtung ausarbeiten
  • Es wird der Grundsatz bestätigt, dass die Entwicklung von Parallelmärkten für untermaßige Fische verhindert werden soll
  • Für die Lagerung von Fischen an Bord der Fischereifahrzeuge ist eine pragmatische Lösung vereinbart worden.
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