Pressemitteilung

Handel mit Robbenprodukten: Abkommen zur Anpassung des Verbots an WHO-Regeln

© European Union, 2015
30 Juni 2015

Die Mitgliedsstaaten bewilligten einen, mit dem Europäischen Parlament vereinbarten Kompromisstext, der die EU-Verordnung über den Handel mit Robbenprodukten an die Regeln der Welthandelsorganisation (WHO) anpasst. 

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigte die Vereinbarung zwischen der Ratspräsidentschaft und dem Parlament in einer Dreier-Sitzung im Namen des Rates, die am 25. Juni 2015 erreicht wurde.

Diese Änderung der geltenden Verordnung aus 2009 folgt einer WHO-Entscheidung vom Juni 2014. Nachdem Kanada und Norwegen die EU-Verordnung forderten, behielt die WHO das EU-Verbot des Handels mit Robbenprodukten. Allerdings fand sie beiden gewährten Ausnahmen problematisch, mit der Argumentation, dass diese diskriminierende Auswirkungen haben könnten.

Ausnahmen in der Verordnung von 2009

Der neue vereinbarte Text behandelt diese Bedenken indem eine der Ausnahmen aufgehoben und für die andere klarere Bedingungen geschaffen wurden. 

Die Ausnahme für Produkte aus der Jagd, die für die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen (MRM exception) durchgeführt wird, wird somit abgeschafft. Dennoch erkennt die Verordnung, dass dadurch Probleme in den betreffenden Mitgliedsstaaten entstehen könnten und diese bei künftigen Bewertungen der Verordnung berücksichtigt werden sollten.  

Bezüglich der Ausnahme für Produkte aus der Jagd, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften (IC exception) durchgeführt wird, muss die Jagd nun drei Bedingungen erfüllen:

  • sie ist Teil der Tradition der Gemeinschaft
  • sie wird für den Unterhalt der Gemeinschaft durchgeführt (und wird in erster Linie nicht aus kommerziellen Gründen durchgeführt)
  • sie wird unter Berücksichtigung des Tierschutzes durchgeführt (in Anbetracht der Lebensweise der Gemeinschaft und des Unterhaltszwecks)    

Wenn die Bedingungen für die Robbenprodukte auf dem Markt nicht eingehalten werden, kann die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, um die Platzierung auf dem Markt zu untersagen oder die Menge der Produkte, die platziert werden können, nach Rücksprache mit Experten (einschließlich der Mitgliedsstaaten) zu begrenzen.   

Nächste Schritte

Die neue Rechtsvorschrift wird dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung im September 2015 und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.  

Die neue EU-Verordnung sollte am 18. Oktober 2015 in Kraft treten.

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher