Pressemitteilung

Verfahren für geringfügige Forderungen: Der Rat und das Parlament einigen sich über neue Regeln

Foto: EU2015.LV
29 Juni 2015

Am 29. Juni bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) im Namen des Rates einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament über eine Regelung zur Änderung der europäischen Verordnung für geringfügige Forderungen und die Europäische Zahlungsregelung.

Das Ziel der Regelungsänderung ist es, die europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen effizienter zu gestalten, insbesondere indem die technologischen Fortschritte in den Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten reflektiert werden sowie die Verfahren in einer großen Anzahl von Fällen, insbesondere für Unternehmen, zugänglicher werden.

Schlüsselelemente

  • die Erhöhung der Schwelle für geringfügige Forderungen von 2000 Euro auf 5000 Euro. Die Möglichkeit einer weiteren Erhöhung der Schwelle wird nach den ersten fünf Jahren der Anwendung der neuen Vorschriften überprüft werden.
  • die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, dass die in Rechnung gestellten Gerichtsgebühren für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nicht unverhältnismäßig und nicht höher als die Gerichtskosten für die nationalen vereinfachten Gerichtsverfahren sind, sowie die Verpflichtung, Fernzahlungsmittel für die Zahlung der Gerichtsgebühren anzubieten;
  • eine Erhöhung der Verwendung von Fernkommunikationstechnik für mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen, und die Schaffung eines allgemeinen Rahmens, der die Nutzung elektronischer Dokumentendienstleistungen erlaubt;
  • die Reduzierung des Übersetzungsbedarfs (und den damit verbundenen Kosten) im Hinblick auf das Zertifikat für die Vollstreckung eines Urteils im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen;
  • die Bildung einer "Brücke" zwischen dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen und dem europäischen Mahnverfahren, indem der Antragsteller europäische Verfahren für geringfügige Forderungen verwenden darf, wenn ein Einspruch gegen ein europäisches Mahnverfahren eingereicht worden ist.

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein wichtiges Instrument für Bürger und Unternehmen für die Verbesserung des Zugangs zu Gerichten durch die Vereinfachung von grenzüberschreitenden Rechtssachen mit geringem Streit in Zivil- und Handelssachen und die Reduzierung von Kosten. Es wurde durch die Verordnung 861/2007 beschlossen und wird seit dem 1. Januar 2009 angewandt.

Die Urteile im Rahmen dieses Verfahrens werden anerkannt und in anderen Mitgliedsstaaten vollstreckbar sein, ohne dass eine Vollstreckbarerklärung notwendig ist. Die Vorgehensweise ist optional und wird als Alternative zu den Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten angeboten.

Die nächsten Schritte

Das Abkommen wurde während eines Dreiertreffens am 23. Juni 2015 in Brüssel erzielt. Da der Vertrag nun vom Ausschuss der Ständigen Vertreter, im Namen des Rates bestätigt wurde, wird die Verordnung nach einer Rechts- und Sprachrevision dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher