Pressemitteilung

Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen: Mitgliedsstaaten bestätigen Abkommen mit dem Europäischen Parlament

30 Juni 2015

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (COREPER) bestätigte ein Abkommen mit dem Europäischen Parlament über eine neue Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen. Diese neuen Vorschriften gehören zum Gesetzgebungspaket "Saubere Luft", mit dem die Luftqualität in der EU verbessert werden soll. 

Mit der neuen Richtlinie werden Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe, nämlich Schwefeldioxid, Stickoxid und Staub, festgelegt. Diese Grenzwerte gelten für neue und bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen (zwischen 1 und 50 MW).   

„Um die Qualität der Luft, die wir einatmen, zu verbessern, müssen wir die Luftverschmutzung am Entstehungsort bekämpfen. Mit dieser Richtlinie ergänzen wir den Rechtsrahmen für die Emissionen aus dem Verbrennungssektor. Dies ist ein Kernstück, das fehlte und das dazu beitragen wird, die potentiellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erheblich zu reduzieren“, erklärte Kaspars Gerhard, Minister für Umweltschutz und regionale Entwicklung und Präsident des Rates „Umwelt“ während der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.

Fristen

Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission sieht der vereinbarte Text differenzierte Regelungen für bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen, basierend auf deren Größe, vor. Damit sollen die Kosten für die kleinsten Anlagen verringert und gleichzeitig ein hohes Umweltschutzniveau aufrechterhalten werden. 

Die Grenzen werden in bereits bestehenden größeren Anlagen (5-50 MW) ab 2025 und ab 2030 in kleineren Anlagen (1-5 MW) gelten. Neue Anlagen müssen die Grenzwerte nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten einhalten.

Für einige Anlagen können verlängerte Fristen bis 2030 für die Einhaltung der Grenzwerte gewährt werden, insbesondere für 

  • Fernwärmenetze
  • Anlagen, die Biomasse als Hauptbrennstoff verfeuern
  • Anlagen, die Teil kleiner isolierter Netze (beispielsweise auf Inseln) sind
  • besondere Anlagen, die mit nationalen Gastransportsystem in Verbindung stehen.

Weitere Änderungen an dem Vorschlag

In Zonen, in denen die EU-Luftqualitätsgrenzwerte nicht eingehalten werden, werden die Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit für strengere Grenzwerte für einzelne Anlagen bewerten.

Der vereinbarte Text umfasst auch Vorschriften zur Überwachung der Emissionen von Kohlenmonoxid. Die Kommission wird die relevanten Ergebnisse bei einer künftigen Überprüfung berücksichtigen. 

Zudem wird die Kommission aufgefordert, in einer Überprüfung zu bewerten, ob es Vorteile bringt, Mindeststandards für die Energieeffizienz im Einklang mit der besten verfügbaren Technik festzulegen.

Schließen einer Lücke

Während kleinere und größere Anlagen bereits von entsprechenden EU-Richtlinien erfasst werden, bestehen für Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen bislang keine Regelungen auf EU-Ebene. Mit den neuen Vorschriften soll diese Lücke geschlossen und der Regelungsrahmen für den Feuerungssektor vervollständigt werden.

Hintergrund und nächste Schritte

Die Kommission reichte am 18. Dezember ihren Vorschlag dem Rat und dem Europäischen Parlament als Teil des Programmes „Saubere Luft für Europa“ ein. Die lettische EU-Ratspräsidentschaft und das Parlament erzielten ein vorläufiges Abkommen in einem Dreiertreffen am 23. Juni, das nun von COREPER bestätigt wurde. 

Der neue Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)