Pressemitteilung

Das Ende der Roaming-Gebühren: Die lettische Ratspräsidentschaft erzielt ein Abkommen mit dem EP

Photo: EU2015.LV
30 Juni 2015

In den Morgenstunden des 30. Juni 2015, nach 12 Verhandlungsstunden, erreichte die lettische Ratspräsidentschaft ein vorläufiges Abkommen mit dem Europäischen Parlament über neue Regeln, die Handy-Roaming-Gebühren abzuschaffen und einen offenen Internetzugang zu gewährleisten, auch als Netzneutralitäts-Regeln bekannt. Das Abkommen muss noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden.

Ende der Roaming-Gebühren Mitte 2017

Im Rahmen des Abkommens werden die Roaming-Zuschläge in der Europäischen Union ab dem 15. Juni 2017 aufgehoben. Allerdings dürfen die Roaming-Anbieter weiterhin eine „Politik der fairen Nutzung“ anwenden, um eine missbräuchliche Nutzung des Roaming zu verhindern. Dazu gehören ebenfalls Roaming-Dienste für andere Zwecke als periodische Reisen.

Im Zusammenhang mit der Kostendeckung für die Betreiber werden Schutzmaßnahmen eingeführt.

Die Roaming-Gebühren werden bereits ab dem 30. April 2016 sinken, wenn die derzeitigen Obergrenzen für Endkundenpreise durch einen maximalen Zuschlag von 0,05 € pro Minute für Anrufe, 0,02 € für SMS, und 0,05 € je Megabyte für Daten ersetzt werden.

Das offene Internet schützen

Laut den ersten EU-weiten Internet-Regeln müssen die Betreiber den gesamten Datenverkehr bei der Bereitstellung von Internet-Zugangsdiensten gleich behandeln. Sie dürfen vernünftige Verkehrsmanagementmaßnahmen verwenden. Blockierung oder Drosselung wird nur in einer begrenzten Anzahl von Fällen zugelassen, zum Beispiel, um einen Cyber-Angriff zu kontern oder Verkehrsstaus zu verhindern. Abkommen über Dienstleistungen, die ein bestimmtes Qualitätsniveau erfordern, werden erlaubt sein, jedoch müssen die Betreiber die allgemeine Qualität der Internet-Zugangsdienste gewährleisten.

Gemeinsame Bemühungen, um ein Abkommen zu erreichen

„Dies ist ein großer Erfolg für die Europäische Union und die lettische Ratspräsidentschaft“, betonte Anrijs Matīss, der lettische Verkehrsminister. „Die lettische Ratspräsidentschaft hat sich bei der Finalisierung des Telekom-Binnenmarkt-Vorschlages sehr viel Mühe gegeben – wir haben den Vorschlag von Grund auf wiederbelebt und ein Abkommen erreicht. Dies wäre ohne das Engagement und die konstruktive Haltung der Mitgliedsstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission nicht möglich gewesen.“

Wie wird dies zu einem Gesetz?

Am 30. Juni wird die Ratspräsidentschaft mit den Botschaftern der Mitgliedsstaaten eine Nachbesprechung über den Ausgang des Dreiergesprächs im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) führen. Der vereinbarte Text wird zur Bestätigung der Mitgliedsstaaten im Rahmen der luxemburgischen Ratspräsidentschaft präsentiert.

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Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)