Pressemitteilung

EU-Institutionen einigen sich über vorläufige Maßnahmen zur Tiergesundheit

Photo: EU2015.LV
01 Juni 2015

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union einigten sich während eines informellen Dreier-Treffens am 1. Juni auf ein vorläufiges Abkommen über die noch ausstehenden Fragen bezüglich eines Regelungsvorschlags über das Tiergesundheitsgesetz.

Die Regelung wird voraussichtlich Ende 2015 verabschiedet werden nachdem die abschließenden Arbeiten, einschließlich der rechtlich-sprachlichen Überarbeitung des Texts, beendet worden sind. Anschließend wird die Regelung nach ihrem Inkrafttreten 5 Jahre lang gültig sein.

Kontrolle und Prävention von Tierkrankheiten

Das Tiergesundheitsgesetz zielt darauf ab, hohe Standards der Tier- und öffentlichen Gesundheit in der EU sicherzustellen. Es wird ein einziges, übergreifendes rechtliches Rahmenwerk mit harmonisierten Prinzipien für den gesamten Sektor bieten, der zurzeit von einer Reihe von verbundenen und zusammenhängenden Regelungen und Richtlinien reguliert wird.

Den Schwerpunkt des Tiergesundheitsgesetzes bildet die Kontrolle und Prävention von übertragbaren Tierkrankheiten, deren Auswirkungen für einzelne Tiere, Tierpopulationen, Tierhalter und die Wirtschaft verheerend sein können. Es zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen der übertragbaren Tierkrankheiten zu vermindern und die nachteiligen Effekte der Präventions- und Kontrollmaßnahmen zu begrenzen. Es hebt besonders die Bedeutung der Prävention von Tierkrankheiten und Biosicherheitsmaßnahmen als wichtigstes Präventionsinstrument hervor.

Auflistung der Tierkrankheiten

Die Krankheiten, die Gegenstand spezifischer Krankheitsprävention und Kontrollmaßnahmen sein werden, sind im Anhang der Verordnung aufgeführt. Das ursprüngliche Verzeichnis beinhaltet die Krankheiten, deren Bekämpfungsmethoden sich aktuell für EU-Finanzierung qualifizieren (Verordnung 652/2014). Das Verzeichnis wird von der Kommission bewertet und überarbeitet werden, bevor das Tiergesundheitsgesetz in Kraft tritt, um zu gewährleisten, dass sich alle Krankheiten, die die streng harmonisierten Kriterien des Tiergesundheitsgesetzes erfüllen – und nur diese Krankheiten – auf dieser Liste befinden.

Die Regeln des Tiergesundheitsgesetzes sollten dabei, unter anderem die Beziehung der Tiergesundheit mit der öffentlichen Gesundheit, mit der Lebens- und Futtermittelsicherheit, mit Antibiotikaresistenzen und mit dem Tierschutz, einschließlich der Vermeidung aller unnötigen Schmerzen, Qualen und Leiden, berücksichtigen. Allerdings ersetzen, duplizieren oder überschneiden sie sich nicht mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz.

Das Tiergesundheitsgesetz wird durch eine Reihe detaillierter Vorschriften ergänzt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt von der Kommission in Übereinstimmung mit den durch die Mitgesetzgeber definierten Ermächtigungen verabschiedet zu werden.

Der Vorschlag für eine Verordnung über das Tiergesundheitsgesetz wurde ursprünglich als Teil eines Prüfpakets eingereicht zu den Themenbereichen Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und offizielle Kontrolle von Pflanzen, Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln.

"Die neue Verordnung enthält einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen, um eine bessere Prävention und Kontrolle von Tierseuchen, die zwischen Tieren und von Tieren auf Menschen übertragen werden, zu gewährleisten. Es berücksichtigt neue Herausforderungen wie Krankheiten, die bis vor kurzem nicht bekannt waren, gestiegene Handelsvolumen und technologische Entwicklungen", sagte Jānis Dūklavs, Präsident des Rates und lettischer Landwirtschaftsminister.

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Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)