Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für den EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkt war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden.
Reaktion auf Veränderungen im elektronischen Handel
Mit der so überarbeiteten Richtlinie werden die geltenden Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, etwa Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften festgelegt, um ein sichereres Umfeld für Zahlungen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang, zu gewährleisten. Außerdem wird ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für dieAufsicht durch die nationalen Behörden festgelegt.
Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste werden nun von der Richtlinie erfasst. Sie ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde.
Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit hat der Zahlungsdienstnutzer jederzeit in einem sicheren Umfeld einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation.
Sichere Zahlungen via Internet
Zugleich verschärft die Richtlinie die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste neuer Marktteilnehmer. Sie gewährleistet eine verstärkte Kundenauthentifizierung, so dass der Kunde bei jeder einzelnen Transaktion identifiziert werden kann. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.
Die nächsten Schritte
Der Ratsvorsitz hat am 5. Mai 2015 einen Kompromiss mit dem Parlament erzielt. Der Rat hatte seinen Standpunkt im Dezember 2014 festgelegt. Die Richtlinie muss nun vom Parlament in erster Lesung gebilligt werden, damit sie der Rat annehmen kann, sobald der Text in allen Sprachen abschließend überarbeitet worden ist.
Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.