Pressemitteilung

Besserer Schutz für Arbeitnehmerrechte von Seeleuten: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Foto: EU2015.LV
13 Mai 2015

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat einer Kompromissfassung der neuen Richtlinie zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte von Seeleuten zugestimmt. Der AStV hat die vom Vorsitz beim Trilog am 6. Mai 2015 erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament gebilligt.

Mehr Schutz

Mit diesem neuen Rechtsakt erhalten Seeleute dieselben Rechte im Hinblick auf Unterrichtung und Anhörung wie Arbeitnehmer an Land, wobei den Besonderheiten des Seeverkehrssektors Rechnung getragen wird. Er basiert auf einem gemeinsamen Standpunkt der Sozialpartner im maritimen Sektor.

Die Richtlinie soll nicht nur für gleiche Wettbewerbsbedingungen, sondern auch für bessere Arbeitsplätze im maritimen Sektor sorgen. Damit soll erreicht werden, dass wieder mehr junge Europäer bestimmte maritime Berufe ergreifen und ausgebildete Fachkräfte dem Sektor erhalten bleiben.

Zudem geht es um eine Korrektur der derzeitigen Rechtslage, die dazu führt, dass dieselbe Arbeitnehmerkategorie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich behandelt wird. Die Behandlung hängt zur Zeit davon ab, ob die Mitgliedstaaten von den zulässigen Ausnahmen und Abweichungen Gebrauch machen. Die meisten Mitgliedstaaten haben von den Ausnahmeregelungen keinen oder nur selten Gebrauch gemacht.

Gesetzgebungsverfahren: Die nächsten Schritte

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) wird den Text in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 voraussichtlich bestätigen. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen könnte das EP im Juli 2015 im Plenum über den Text abstimmen; im September könnte er dann vom Rat und vom EP unterzeichnet werden.

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Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)