Pressemitteilung

Mehr Transparenz für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Foto: EU2015.LV
17 Juni 2015

Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 17. Juni Einigung über eine Verordnung zurVerbesserung der Transparenz von Wertpapierleih- und Rückkaufgeschäften erzielt.

Die Verordnung wird die Finanzstabilität erhöhen, indem sichergestellt wird, dass Informationen über sogenannte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte auf effiziente Weise an Transaktionsregister und Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen gemeldet werden. Die verstärkte Transparenz wird verhindern, dass Banken und sonstige Finanzintermediäre versuchen, die Vorschriften zu umgehen, indem sie ihre Tätigkeiten teilweise in den weniger streng regulierten Schattenbankenbereich verlagern.

Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – die oft vom Schattenbankensektor durchgeführt werden – gelten alle Geschäfte, bei denen Vermögenswerte der Gegenpartei zur Generierung von Finanzierungsmitteln genutzt werden. Sie beinhalten zumeist das Ver- oder Ausleihen von Wertpapieren und Waren, Pensions- (Repo-) oder umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Kauf-/Rückverkauf- bzw. Verkauf-/Rückkaufgeschäfte.

Ein Maßnahmenpaket

Die Kommission hat ihren Vorschlag, zusammen mit einem Entwurf einer Verordnung zur Strukturreform des EU-Bankensektors, im Januar 2014 vorgelegt. Mit der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte soll insbesondere der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Handelsgeschäfte auf Grundlage von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne angemessene Aufsicht weiterentwickelt werden, unter anderem außerhalb des regulierten Bankensystems. Zu diesem Zweck werden verbindliche Transparenz- und Meldeanforderungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte vorgeschlagen.

Transparenz

Der Verordnungsentwurf enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in drei wesentlichen Bereichen:

  • Beobachtung der Entstehung von Systemrisiken im Finanzsystem im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften;
  • Offenlegung von Informationen über solche Geschäfte gegenüber Anlegern, deren Vermögenswerte bei den Geschäften zum Einsatz kommen;
  • Weiterverpfändungstätigkeit, bei der Banken oder Makler von ihren Kunden gestellte Sicherheiten für ihre eigenen Zwecke wiederverwenden.

Weiteres Vorgehen

Die Einigung wurde in einer Trilogsitzung in Brüssel erzielt. Die Triloge begannen am 28. April 2015, nachdem der Rat und das Parlament ihre jeweilige Verhandlungsposition im Dezember 2014 bzw. im März 2015 angenommen hatten.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird die Einigung innerhalb weniger Tage im Namen des Rates bestätigen. Die Verordnung wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Contact
Jānis Bērziņš
Pressesprecher