Der Text beinhaltet die Abänderungen des Europäischen Parlaments, die für den Rat annehmbar sind, und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den derzeitigen Vorschriften über neuartige Lebensmittel dar. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.
Mehrwert
Der Rat hat die Abänderungen des Parlaments angenommen, die dazu führen,dass neuartige Lebensmittel schneller und billiger auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, und die gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten.
Bürokratieabbau
Mit dem Kompromissvorschlag des Rates würde ein Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geleistet, indem auf ein zentralisiertes Verfahren auf EU-Ebene umgestellt wird und generische Zulassungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass ein neuartiges Lebensmittel, sobald es zugelassen und zu der EU-Liste hinzugefügt wurde, von jedem Lebensmittelunternehmer in Verkehr gebracht werden könnte. Dies würde der Einreichung weiterer Anträge durch andere Unternehmen für das gleiche neuartige Lebensmittel vorbeugen und dürfte somit insbesondere KMU zugutekommen. Im Rahmen der derzeitigen Vorschriften werden neuartige Lebensmittel auf nationaler Ebene zugelassen, wobei die Zulassungen ausschließlich für den Antragsteller gelten.
Erleichterter Zugang zu traditionellen Lebensmitteln
Mit den neuen Vorschriften würde auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird. Für diese Lebensmittel müsste ein Antragsteller eine sichere Verwendung seit über 25 Jahren in einem Drittland nachweisen.
Nanotechnologie
Die Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ausdrücklich technisch hergestellte Nanomaterialien umfassen. Die Kommission würde beauftragt, die Definition von "technisch hergestellten Nanomaterialien" an den technischen Fortschritt bzw. an die auf internationaler Ebene vereinbarten Definitionen anzupassen.
Klonen
Unter den Geltungsbereich der Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ferner ausdrücklich Lebensmittel aus geklonten Tieren fallen, bis besondere Regelungen für diese Lebensmittel in Kraft treten.
Nächste Schritte
Der lettische Vorsitz wird das Parlament in einem Schreiben informieren und ihm eine Einigung in erster Lesung auf der Grundlage des vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligten Textes vorschlagen. Das Europäische Parlament wird den Kompromisstext des Rates voraussichtlich in der Woche beginnend ab dem 6. Juli 2015 prüfen und über diesen Text abstimmen.
Hintergrund
Zu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".