Pressemitteilung

Minister einigen sich über Interoperabilitätsprogramm für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung Europas

Photo: EU2015.LV
12 Juni 2015

Der Rat hat am 12.Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu einem Programm festgelegt, das den Mitgliedstaaten helfen soll, interoperable digitale Dienste bereitzustellen (ISA2²). Es soll sichergestellt werden, dass die europäischen öffentlichen Verwaltungen untereinander und mit den Bürgern und Unternehmen reibungslos elektronisch interagieren können. ISA2 wird sowohl grenzüberschreitende als auch sektorenübergreifende Interaktion unterstützen. Als Laufzeit ist der Zeitraum von 2016 bis 2020 geplant.

Besserer Zugang zu öffentlichen Diensten in der gesamten EU

Unterstützung für Interoperabilität und bessere Koordinierung über alle elektronischen Behördendienste hinweg ist von entscheidender Bedeutung für eine größere unionsweite Mobilität der Bürger und Unternehmen. Hierzu ist häufige elektronische Interaktion mit den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten erforderlich.  

Eine größere Interoperabilität wird die angebotenen Dienste verbessern, Kosten senken und Verwaltungsaufwand verringern. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts geleistet.

Derzeitiges ISA-Programm als Ausgangspunkt

ISA2 wird das derzeitige ISA-Programm, das Ende 2015 auslaufen soll, ersetzen und ausweiten. Zu den im Rahmen des ISA-Programms unterstützten Maßnahmen zählen Instrumente zur Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste und quelloffene Software zur Unterstützung der europäischen Bürgerinitiative. 

Das neue Programm ISA2 

Der Finanzrahmen für ISA2 im Zeitraum 2016-2020 beläuft sich auf rund 131 Mio. €.   

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Beurteilung, Verbesserung und Weiterverwendung bestehender Interoperabilitätslösungen und zur Entwicklung neuer Lösungen unterstützt. Unterstützbar sind auch Maßnahmen zur Beurteilung der IKT-Implikationen vorgeschlagener oder erlassener EU-Rechtsvorschriften oder zur Ermittlung von Rechtsetzungslücken, die die Interoperabilität zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigen.

Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag werden mit dem Kompromisstext des Vorsitzes Bestimmungen zur klareren Fassung der Finanzierungskriterien für ISA2²-Maßnahmen sowie Kriterien für Prioritätensetzung eingeführt.  Vorgesehen sind jetzt auch Bestimmungen zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Gewährleistung der Kohärenz und der Koordinierung mit anderen EU-Programmen.

Damit der Beschluss angenommen werden kann, muss er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt.

 

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)