Pressemitteilung

Investitionen in europäische Projekte: Rat und Parlament einigen sich über Regeln für Europäischen Fonds für strategische Investitionen

Foto: EU2015.LV
28 Mai 2015

Am 28. Mai 2015 haben der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zur Ankurbelung der Wirtschaft erzielt.

Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der vollständige Verordnungstext auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Verordnung wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

"Das positive Ergebnis, das wir heute erzielt haben, wird uns in die Lage versetzen, eine Gesamteinigung im Juni zu erreichen, und den Weg für neue Investitionen ab diesem Sommer ebnen," sagte der lettische Finanzminister und Ratspräsident Jānis Reirs. 

Die Einigung wurde in einer Trilogsitzung in Brüssel erzielt. Seit dem 23. April 2015 fanden acht Trilogsitzungen zwischen Vorsitz und Parlament statt, nachdem die jeweiligen Verhandlungspositionen im März bzw. April festgelegt worden waren.

Eine breite Palette von Projekten 

Der EFSI wird auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank bei der EIB angesiedelt. In einem ersten Investitionszeitraum von drei Jahren soll der Fonds Vorhaben in unterschiedlichsten Bereichen unterstützen, darunter Verkehr, Energieinfrastruktur und Breitbandnetze, Bildung, Gesundheit, Forschung und Risikokapital für KMU. Ziel sind – ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben – gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Projekte, wobei es insbesondere darum geht, Marktversagen entgegenzuwirken. Der EFSI wird laufende EU-Programme und die bisherigen Tätigkeiten der EIB ergänzen und erweitern. 

Laufzeit des Fonds 

Vor Ablauf des ersten Investitionszeitraums wird die Kommission eine unabhängige Bewertung vorlegen, in der geprüft wird, ob der EFSI die Ziele der Verordnung erreicht hat. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Berichts wird die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag für einen neuen Investitionszeitraum oder die Beendigung des EFSI unterbreiten. 

Finanzierung

Der Fonds wird sich auf Garantien in Höhe von 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und von5 Mrd. EUR der EIB stützen. Zur Erleichterung der Zahlung etwaiger Garantieleistungen soll ein Garantiefonds eingerichtet werden, der bis 2020 schrittweise 8 Mrd. EUR (d.h. 50 % der Gesamtgarantieverpflichtungen der EU) erreichen wird. 

Die Finanzierung durch die EU soll größtenteils aus der Umschichtung von Zuschüssen aus der Fazilität "Connecting Europe" (Verkehr, Energie und digitale Netze) und dem Programm Horizont 2020 (Forschung und Innovation) sowie aus nicht ausgeschöpften Spielräumen im jährlichen Haushaltsplan der EU stammen. Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben jedoch vereinbart, den Anteil der Mittel aus nicht ausgeschöpften Spielräumen höher anzusetzen als im Vorschlag der Kommission vorgesehen und dafür die Beiträge aus dem Programm Horizont 2020 und der Fazilität "Connecting Europe" zu senken

Über die Finanzierung wurde folgende Einigung erzielt: 

  • Die Umschichtung beläuft sich auf 5 Mrd. €, davon 2,8 Mrd. € aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und 2,2 Mrd. € aus dem Programm Horizont 2020;
  • Die Mittel aus nicht ausgeschöpften Spielräumen belaufen sich auf 3 Mrd. € für den Zeitraum 2016-2020. Davon sollen 543 Mio. € bzw. 457 Mio. € aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen für die Jahre 2014 und 2015 bereitgestellt werden.
  • Verlängerung der Zahlungen bis 2023 zur Dotierung des EFSI-Garantiefonds.

Ferner wurde vereinbart, im Programm CEF-Verkehr vorgesehene Finanzinstrumente in Höhe von 500 Mio. € auf Zuschüsse im Rahmen desselben Programms umzuwidmen. 

Der EFSI wird eine gesteigerte Risikotragfähigkeit aufweisen. Durch die Übernahme eines Teils des mit neuen Vorhaben verbundenen Risikos in Form einer Erstverlust-Haftung wird der Fonds privaten Investoren ermöglichen, unter günstigeren Bedingungen beizutreten. So soll der EFSI schätzungsweise insgesamt einen Multiplikatoreffekt von 1:15 in realen Investitionen erreichen. Diese Hebelwirkung soll dafür sorgen, dass in den drei Jahren des Investitionszeitraums letztlich mehr als 300 Mrd. € für zusätzliche Investitionen mobilisiert werden können. 

Verwaltung des Fonds 

Vorgesehen ist eine zweigleisige Verwaltungsstruktur des EFSI:

  • Ein Lenkungsrat soll die Gesamtstrategie, die Anlagepolitik und das Risikoprofil des Fonds festlegen. Um die Unparteilichkeit des Lenkungsrates zu gewährleisten und politische Einflussnahme bei der Auswahl der Projekte zu vermeiden, werden die Mitglieder des Lenkungsrates ausschließlich von der Kommission und der EIB gestellt. Ihre Zahl soll die Höhe der Beiträge widerspiegeln, die die jeweilige Einrichtung in Form von Barmitteln oder Garantien bereitstellt. Der Lenkungsrat soll seine Entscheidungen einvernehmlich treffen. Interessenträger sollen regelmäßig konsultiert werden.
  • Ein unabhängiger Investitionsausschuss wird die Vorhaben auswählen, die Unterstützung aus dem EFSI erhalten. Dieser Ausschuss wird dem Lenkungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig sein und sich aus acht unabhängigen Sachverständigen und einem geschäftsführenden Direktor zusammensetzen. Der geschäftsführende Direktor wird für das Tagesgeschäft des EFSI zuständig sein und die Vorbereitungsarbeiten für die Sitzungen des Investitionsausschusses durchführen und diese leiten. Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit. Jedes Vorhaben, das aus dem EFSI unterstützt werden soll, muss von der EIB genehmigt werden.

Beiträge zum Fonds

Die Mitgliedstaaten können ihre Beiträge zum EFSI in Form von Garantien oder Barmitteln leisten; Dritte können Geldbeträge beisteuern. Die Beiträge haben jedoch keinerlei Einfluss auf die Verwaltung des Fonds.

Dritte einschließlich der nationalen Förderbanken der Mitgliedstaaten können Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI kofinanzieren, entweder auf Basis der einzelnen Projekte oder über Investitionsplattformen.

Auswahl neuer Vorhaben

Mit der Verordnung wird auch eine "Europäische Plattform für Investitionsberatung" eingerichtet, um beratende Unterstützung bei der Auswahl, Ausarbeitung und Realisierung von Investitionsvorhaben in der gesamten EU zu leisten. Zudem wird ein "Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis" eingerichtet, um die Anleger besser über bestehende und künftige Vorhaben zu informieren.

Contact
Jānis Bērziņš
Pressesprecher