Pressemitteilung

Pauschalreisen: AStV gibt grünes Licht für Aktualisierung der Regeln

Photo: © Ieva Lūka
23 Mai 2015

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 22. Mai 2015 die Vereinbarung zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" wird ersucht, die politische Einigung auf seiner Tagung am 28. Mai zu bestätigen.

Mit der neuen Richtlinie werden die derzeitigen Regeln der EU für Pauschalreisen mit dem Ziel aktualisiert, sie an die Entwicklungen des Reisemarkts anzupassen, damit sie den Bedürfnissen der Verbraucher und Unternehmen im digitalen Zeitalter gerecht werden.

Die Anwendung der derzeitigen Regeln für Pauschalreisen erweist sich als schwierig im digitalen Zeitalter, in dem Verbraucher immer häufiger nach ihren Wünschen zusammengestellte Pauschalreisen bei einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern online buchen. Dadurch sind Käufer oft unsicher, inwieweit sie geschützt sind, und Anbieter wissen häufig nicht, welche Pflichten sie haben.

Aus diesem Grund wird mit der neuen Richtlinie der Schutz bei herkömmlichen Pauschalreisen auf Kombinationen einzelner Reiseleistungen, insbesondere wenn diese online verkauft werden, ausgeweitet.

Außerdem wird mit den neuen Regeln für folgende Angebote die Transparenz erhöht und der Verbraucherschutz verstärkt:

  • Pauschalreisen, bei denen zwei oder mehr Reiseleistungen entweder vom selben Anbieter über eine Website oder von einem stationären Reisebüro im Rahmen eines einzigen Vertrags erworben werden
  • "Click-Through"-Verkäufe, bei denen zwei oder mehr Leistungen von mehreren Online-Anbietern im Rahmen separater Verträge erworben werden, der Name, die E-Mail-Adresse und die Zahlungsangaben des Reisenden jedoch innerhalb von 24 Stunden zwischen den Anbietern direkt weitergeleitet werden
  • verbundene Reisearrangements, bei denen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen von einem Anbieter verkauft werden, der die Reisearrangements für den Zweck derselben Reise vermittelt.

Die künftige Richtlinie enthält auch andere wichtige Elemente, wie

verbesserte vorvertragliche Informationspflichten: Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags hat der Reisende Anspruch auf klare und deutliche Informationen über die wichtigsten Rechte und Pflichten, einschließlich spezifischer Standardinformationen über die geplante Pauschalreise oder das entsprechende Angebot;

gerechtere und besser vorhersehbare Preise für Pauschalreisen mit strengeren Kontrollen für Preisänderungen (Rücktrittsrechte im Fall von Preiserhöhungen von über 8 % und Anforderung, Preissenkungen unter den gleichen Umständen weiterzugeben);

verbesserte Rücktrittsrechte: Reisende haben mehr Flexibilität, wenn es darum geht, vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr verlangen. Reisende können im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Situationen am Bestimmungsort, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden, vor der Abreise kostenlos vom Vertrag zurücktreten;

ein höheres Schutzniveau, wenn die Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist. Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung für eine Unterbringung für höchstens drei Nächte, wenn sie nicht nach Hause zurückkehren können;

wirksamere Insolvenzschutzregelungen für Reisende im Falle einer Insolvenz des Anbieters. Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird in den Mitgliedstaaten ein Netz zentraler Kontaktstellen eingerichtet;

eine strengere Haftung der Anbieter, wenn die vertraglichen Pauschalreiseleistungen unzureichend erfüllt werden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für eine nicht vertragsgemäße Erfüllung der Pauschalreise, alternative Arrangements, einen Vertragsrücktritt, eine Rückbeförderung oder Schadensersatz.

Die neuen Bedingungen werden durch eine Harmonisierung der Regeln und eine Beseitigung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen begünstigen. Dies eröffnet mehr Möglichkeiten für Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Tätigkeiten grenzüberschreitend auszuweiten.

Dadurch wird es eine breitere Auswahl bei der Buchung von Urlaubsprodukten geben, was niedrigere Preise für die Verbraucher zur Folge haben könnte.

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)