Pressemitteilung

Siebte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien

© European Union
18 Mai 2015

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union trat am 18. Mai 2015 zu seiner siebten Tagung zusammen. Den Vorsitz führte der Außenminister der Republik Lettland, Edgars Rinkēvičs, im Namen der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Die albanische Delegation wurde von Außenminister Ditmir Bushati geleitet. 

Dies war die erste Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates, nachdem der Europäische Rat am 27. Juni 2014 beschlossen hatte, Albanien den Status eines Bewerberlandes zu verleihen. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte denn auch das Erreichen dieses überaus wichtigen Etappenziels im Rahmen des Prozesses zur Integration Albaniens in die EU. Die Beziehungen zwischen der EU und Albanien sind hierdurch gestärkt worden. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass Albanien laut Fortschrittsbericht der Kommission für 2014 weitere Fortschritte gemacht hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt. Das Land hat wichtige Maßnahmen zur Reform des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung angenommen und weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis, in denen das Engagement Albaniens bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität anerkannt wurde, das sich in einer Ausweitung der Strafverfolgungsmaßnahmen äußert und insbesondere zu einer Zunahme bei der Beschlagnahme von Drogen geführt hat, und auch an Fortschritten bei der Reform des Justizwesens abzulesen ist. Er wies erneut darauf hin, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vom Europäischen Rat entsprechend der gängigen Praxis geprüft wird, sobald die Kommission zu der Einschätzung gelangt ist, dass Albanien in erforderlichem Maße die Beitrittskriterien erfüllt hat. Albanien äußerte die Hoffnung, dass der Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Rahmen eines glaubwürdigen und vorhersehbaren Prozesses erfolgt und auf den von Albanien erzielten Fortschritten bei der Verwirklichung der fünf Hauptprioritäten beruht. Die EU wies darauf hin, dass noch einige Herausforderungen zu bewältigen sind. So muss Albanien seine Reformbemühungen intensivieren, insbesondere in Bezug auf die fünf Hauptprioritäten, und dort vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Ferner ermutigte die EU Albanien, die Fortschritte bei den bereits eingeleiteten Reformen zu konsolidieren und für deren nachhaltige Umsetzung zu sorgen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass sich die EU weiterhin uneingeschränkt für die Integration Albaniens in die EU einsetzt und das Land dabei auch künftig unterstützt. Die EU begrüßte die Anstrengungen der albanischen Regierung im Hinblick auf eine Weiterverfolgung der nationalen Reformagenda, die bei den Treffen im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene bestätigt wurde. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass es für die Nachhaltigkeit der Reformen im Zusammenhang mit der europäischen Integration von größter Bedeutung ist, dass zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition im Parlament ein konstruktiver und inklusiver politischer Dialog geführt wird. In diesem Zusammenhang begrüßte die EU die parteiübergreifende Einigung vom 24. Dezember 2014 und rief alle Akteure in Albanien auf, für ihre verantwortungsvolle Umsetzung zu sorgen. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte auch die Einrichtung des Nationalen Rates für Europäische Integration, in dem die Opposition den Vorsitz innehat, als ein wichtiges Instrument für einen umfassenden Ansatz bei EU-bezogenen Reformen. Jedoch zeigte sich die EU besorgt über anhaltende politische Spannungen zwischen den politischen Akteuren. 

Die EU wies darauf hin, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass die anstehenden Kommunalwahlen im Einklang mit den einschlägigen Standards ablaufen. Die Wahlbehörden müssen ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen und der einschlägige Rechtsrahmen muss konsequent angewendet werden. Des Weiteren erinnerte die EU daran, dass diese Wahlen Albanien eine zusätzliche Gelegenheit bieten, seine Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, die im Dezember erzielte politische Einigung mit Blick auf den Umgang mit straffälligen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, umzusetzen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass die Reform der öffentlichen Verwaltung für Albanien zentrale Priorität hat und auch eine der grundlegenden Säulen des Erweiterungsprozesses darstellt. Die Fähigkeit, den Besitzstand der EU zu übernehmen, ist in weiten Teilen von einer entpolitisierten und effizienten öffentlichen Verwaltung abhängig. Die EU begrüßte die von Albanien ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Gesetzes für den öffentlichen Dienst, warnte jedoch gleichzeitig vor jeglicher Änderung dieses Gesetzes, die die langfristige Perspektive und die Entschlossenheit Albaniens, einen professionellen, leistungsbasierten und entpolitisierten öffentlichen Dienst aufzubauen, gefährden könnte. Auch begrüßte die EU, dass vor kurzem die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2020 und die neue Verwaltungsverfahrensordnung verabschiedet wurden, und rief zu ihrer Umsetzung auf.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass die Reform des Justizwesens nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justiz sind bei der Bewertung der Frage, ob Albanien die politischen Kriterien für den EU-Beitritt erfüllt, entscheidend; zudem sind sie wesentliche Voraussetzungen für Rechtsstaatlichkeit und für Fortschritte im Kampf gegen Korruption und gegen die organisierte Kriminalität. Die EU betonte, wie wichtig eine umfassende und integrative Justizreform ist, und appellierte an Albanien, seine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats, der sogenannten Venedig-Kommission, fortzusetzen. 

Zudem betonte der Stabilitäts- und Assoziationsrat, dass die Korruptionsbekämpfung für Albanien nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten ist. Die EU begrüßte die Entschlossenheit Albaniens, seine Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption noch zu verstärken. Der legislative Rahmen und die polizeiliche Koordinierung und Überwachung sind ausgebaut worden, auch durch die Annahme der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung. Wichtig ist nunmehr die wirksame Umsetzung des Aktionsplans sowie deren Überwachung, betonte die EU. Auch begrüßte sie die Einrichtung einer Website, auf der Bürger Beschwerden vorbringen und Fälle von Korruption anzeigen können, und betonte, wie wichtig die ordnungsgemäße Bearbeitung und Weiterverfolgung dieser Fälle ist. Eine solide Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei Fällen von Korruption auf allen Ebenen ist nach wie vor ein Unterfangen von zentraler Bedeutung. 

Zudem betonte der Stabilitäts- und Assoziationsrat, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität für Albanien nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten ist. In einer Reihe von Bereichen sind dank Ausweitung der Strafverfolgungsmaßnahmen positive Tendenzen zu verzeichnen; diese Anstrengungen sollten noch intensiviert werden, damit das Land bei der Zerschlagung von Netzen der organisierten Kriminalität und bei der Bekämpfung jeglicher Form krimineller Tätigkeiten auf allen Ebenen eine solide und glaubwürdige Erfolgsbilanz aufweisen kann. Der bestehende Rechtsrahmen muss uneingeschränkt umgesetzt werden, und Hindernisse für wirksame Ermittlungen gilt es zu beseitigen, auch durch die Annahme von Änderungen der Strafprozessordnung.  

Die EU wiederholte, dass sie an der Einführung einer Regelung für visumfreie Kurzaufenthalte für albanische Bürger festhält, und nahm zur Kenntnis, dass sich die albanischen Behörden bemühen, die Einhaltung der Bedingungen für die Visaliberalisierung zu gewährleisten. Sie stellte jedoch fest, dass weiterhin immer mehr albanische Bürger in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern offensichtlich unbegründete Asylanträge stellen. Sie forderte die albanischen Behörden auf, sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um diesem negativen Phänomen entgegenzuwirken; dazu zählt auch, dass sie den jüngsten Empfehlungen, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung ausgesprochen wurden, nachkommen. 

Die EU stellte fest, dass Albanien Anstrengungen für einen stärkeren Schutz der Grundrechte, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsrahmens, unternommen hat, und betonte die Notwendigkeit einer wirksamen Umsetzung. Sie rief dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, insbesondere durch einen Ausbau des Schutzes von Personen, die Minderheiten angehören. In diesem spezifischen Politikbereich ist die Annahme eines umfassenden Rechtsrahmens, der im Einklang mit den einschlägigen europäischen und internationalen Normen steht, nach wie vor ein wichtiges Ziel, das es zu erreichen gilt. 

Die EU begrüßte, dass Albanien auf dem Weg zu einer funktionierenden Markwirtschaft weiter vorangekommen ist. Die albanische Wirtschaft ist weiter gewachsen, und das Land konnte seine makroökonomische Stabilität wahren, es steht jedoch noch immer vor erheblichen Herausforderungen. Im Einklang mit den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Finanzdialogs zwischen der EU, dem Westbalkan und der Türkei wird Albanien zu weiteren Anstrengungen aufgefordert, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, wobei dennoch haushaltspolitischer Spielraum für dringend erforderliche wachstumsfördernde Investitionen der öffentlichen Hand verbleiben sollte. 

In Bezug auf die finanzielle Zusammenarbeit stellte die EU fest, dass die Umsetzung der meisten Hilfsprojekte zufriedenstellend verläuft. Insgesamt waren Fortschritte bei der Überwindung einiger noch bestehender Schwierigkeiten zu verzeichnen. In manchen Fällen kommt es jedoch nach wie vor zu Problemen bei der rechtzeitigen Zuweisung ausreichender Mittel für Betriebskosten und Wartung aus dem albanischen Staatshaushalt. Die EU begrüßte das rückhaltlose Engagement der albanischen Regierung für die Vorbereitung des IPA II und insbesondere die gute Zusammenarbeit bei den Konsultationen für die Fertigstellung des strategischen Ansatzes für den nächsten Zeitraum und für die Vorbereitung der sektorbezogenen Planungsunterlagen für IPA 2015. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU beglückwünschte den amtierenden albanischen Vorsitz in diesem Zusammenhang zu seiner Arbeit und seinen bisherigen Bemühungen zur Stärkung des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP). Sie ersuchte Albanien, seinen engagierten Einsatz in der Region, wozu auch der Abschluss bilateraler Übereinkünfte zählt, und seine Förderung der regionalen Zusammenarbeit fortzusetzen. Die EU wiederholte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind, und warnte vor Äußerungen, die die gutnachbarlichen Beziehungen beeinträchtigen könnten.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien den Erklärungen und Ratsbeschlüssen im Rahmen der GASP in vollem Umfang angeschlossen hat. 

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher