Die wichtigste Aufgabe der Zollbehörden ist es, zu gewährleisten, dass der Passagier- und Wirtschaftsverkehr die Außengrenzen schnell überqueren kann. Gleichzeitig muss eine angemessene Zollkontrolle der Waren durchgeführt werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und den Warenverkehr zu fördern. Der Zugang zu den notwendigen Daten für Risikomanagement und die rechtzeitige Auswertung von Zollrisiken spielen eine entscheidende Rolle für die Erfüllung dieser Aufgabe, um adäquate Kontrollmaßnahmen wenn nötig durchzuführen.
Die Teilnehmer des Seminars betonten, dass die Kontrolle an den Außengrenzen eine gemeinsame Aufgabe der EU ist. Da die Umsetzung eines gemeinsamen Kooperationsmodells in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist, wiesen die Vertreter der Zollbehörden auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit auf EU-Ebene mit anderen Behörden, die an der Außengrenze arbeiten, zu verbessern. Sie betonten ebenfalls, dass eine effektive interinstitutionelle Zusammenarbeit auf EU- und nationaler Ebene gewährleistet werden muss, die sowohl gegenseitige Unterstützung bietet, als auch die Zusammenarbeit mit Drittländern, die an die EU angrenzen, erleichtert.
„Die lettische Zollbehörde, die täglich die Außengrenze der EU schützt, ist sich der Bedeutung neuer Technologien, als auch der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches mit Zollbehörden und Agenturen, die an den Außengrenzen anderer Länder arbeiten, bewusst. Sie verhindern, dass die EU-Außengrenzen von Menschen oder Waren, die für die Öffentlichkeit gefährlich sein könnten, überquert werden“, erklärte Ināra Pētersone, Generaldirektorin der staatlichen Steuerbehörde.
Die Rigaer Deklaration zur effizienten Verwaltung der Außengrenzen hebt hervor, dass sich die interinstitutionelle Zusammenarbeit an der Außengrenze zum größten Teil auf Risikomanagement konzentrieren müsse, um die allgemeine Sicherheit zu garantieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die EU und deren Mitgliedsstaaten das Potential einer solchen Zusammenarbeit vollständig nutzen können, um zur globalen Sicherheit beizutragen und die Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Die Deklaration betont die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Bereich Informationsaustausch zu intensivieren sowie mit Hilfe gegenseitiger Kooperationsmodelle, allen Behörden, die an den Grenzen arbeiten und direkt an der Ausführung spezieller Kontrollen beteiligt sind, den Zugang zu ausführlicher Risikoinformation zu ermöglichen. Des Weiteren ist es vorgesehen, bei der Planung und Umsetzung gemeinsamer Operationen, sowie der Nutzung der Instrumente und der Durchführung von Trainingseinheiten zusammenzuarbeiten. Die Deklaration weist ebenfalls darauf hin, dass die operationelle Koordination der Aktivitäten an den Außengrenzen gestärkt werden muss. Dazu zählen die gemeinsame Planung und Durchführung gemeinsamer Kontrollen, wenn dies möglich ist, so dass vollständig synchronisierte Menschen- und Warenkontrollen gewährleistet werden können.
Während des Seminars wurde ebenfalls über die Registrierungsdaten von Fluggästen und die Verfügbarkeit solcher Daten für die Risikoanalyse diskutiert. Aktuell gibt es kein regulatorisches Rahmenwerk auf EU-Ebene, das solche Daten verlangt. Nichtsdestotrotz ist der Zugang zu ausführlichen Daten hinsichtlich der jüngsten Ereignisse in Europa, die die aktive Teilhabe der Zollbehörden im Kampf gegen Terrorismus und organsiertes Verbrechen erfordern, für die Risikoanalyse absolut notwendig. Der Zugang zu Daten vor der eigentlichen Grenzüberquerung würde die Möglichkeiten der Zollbehörden, eine rechtzeitige Risikoanalyse durchzuführen und entsprechende Kontrollmaßnahmen für Risikowaren auszuwählen, wesentlich verbessern und somit die Bewegung von risikoarmen Waren, die mit den regulatorischen Voraussetzungen übereinstimmen, erleichtern.
Das Seminar befasste sich ebenfalls mit der Ergänzung von Indikatoren für die Bewertung der EU-Zollsystemleistung bezüglich der Wirksamkeit der Kontrolle der Außengrenzen, einschließlich der Personenkontrolle.
Das hochrangige Seminar zu Zollangelegenheiten wird ein Mal in sechs Monaten vom präsidierenden Land im Rat der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission veranstaltet.