Pressemitteilung

Zahlungsdienste: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Foto: EU2015.LV
06 Mai 2015

Der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5. Mai 2015 eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. Die Einigung wurde in einer informellen Trilogsitzung in Brüssel erzielt. 

"Mit der neuen Richtlinie wird ein präziser Rechtsrahmen für mehrere Arten neuer Marktteilnehmer geschaffen, die bereits seit einigen Jahren im Bereich der Internet-Zahlungen aktiv sind, beispielsweise Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister", so der lettische Finanzminister und Präsident des Rates Jānis Reirs. "Die Richtlinie wird auch neue Dienstleistungsarten wie die Emission von Zahlungsinstrumenten durch dritte Zahlungsdienstleister gestatten. Dadurch werden neue Wettbewerbsanreize geschaffen und Innovationen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt gefördert. Ich bin überzeugt, dass die zusätzlichen Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften auch die Sicherheit von Online-Zahlungen und den Verbraucherschutz in der EU erhöhen werden." 

Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der Wortlaut der Richtlinie auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Richtlinie wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkts war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden.

In der so überarbeiteten Richtlinie werden geltende Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften mit dem Ziel festgelegt, ein sichereres Umfeld für Zahlungen zu schaffen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang. Mit der Richtlinie wird außerdem ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für die Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden festgelegt. 

Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste, die nun von der neuen Richtlinie erfasst werden, ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde. 

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit erhält der Zahlungsdienstnutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Zugleich werden mit dem Richtlinienentwurf die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste der obengenannten neuen Marktteilnehmer gestärkt. Mit der neuen Richtlinie wird eine starke Kundenauthentifizierung für die Identifizierung des Kunden für jede einzelne Transaktion gewährleistet. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.

Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

Contact
Jānis Bērziņš
Pressesprecher