Pressemitteilung

EU-Haushalt: Rat nutzt Finanzmittel zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Foto: EU2015.LV
21 April 2015

Bestimmte EU-Mittelbindungen, die 2014 nicht verwendet worden sind, stehen weiterhin zur Verfügung, um Investitionen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Jahren 2015-2017 zu unterstützen. 

Das hat der Rat am 21. April 2015 durch die Revision des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für 2014-2020 beschlossen.

"Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, die Revision anzunehmen. Mit dieser Revision haben wir alle Voraussetzungen erfüllt, damit die zugewiesenen Mittel in vollem Umfang genutzt werden können, und dadurch eine reibungslose Durchführung der Programme zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sichergestellt", so der lettische Minister für auswärtige Angelegenheiten und Vorsitzende der Rates der EU, Edgars Rinkēvičs.  

Der überarbeitete MFR ermöglicht es, 21,1 Mrd. € an nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen für bestimmte Fonds von 2014 auf die nachfolgenden Jahre zu übertragen. 16,5 Mrd. € können auf 2015 übertragen werden, 4,5 Mrd. € auf 2016 und die restlichen 0,1 Mrd. € auf 2017.  

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2015

Der Rat hat am 21. April 2015 ferner den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 für 2015 genehmigt, mit dem 2014 nicht in Anspruch genommene Mittelbindungen in Höhe von 16,5 Mrd. € in den EU-Haushaltsplan 2015 aufgenommen werden

Durch diese Entscheidungen des Rates bleiben die Ausgabenobergrenzen für den Zeitraum 2014-2020 insgesamt unverändert, und es müssen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.  

Sicherstellung der Durchführung der Programme

Bestimmte Mittelbindungen wurden 2014 nicht in Anspruch genommen, weil 300 von den beinahe 650 EU-Programmen unter geteilter Mittelverwaltung mit Verspätung angenommen worden sind. Mittelbindungen sind rechtlich bindende Zusagen über Ausgaben für Tätigkeiten, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken kann. 

Die betreffenden Programme werden durch die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und den Fonds für die innere Sicherheit unterstützt. 

Übertragung von Mittelbindungen von 2014

Die Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittelbindungen betrifft die folgenden Beträge (in Millionen €) und Mitgliedstaaten: 

2015 04 21 ecofin de

Die nächsten Schritte

Der überarbeitete MFR wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und drei Tage danach in Kraft treten.

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 2/2015 muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor er verabschiedet werden kann.

Hintergrund

In der MFR-Verordnung sind Höchstbeträge ("Obergrenzen") für die Ausgaben der EU in den jeweiligen Politikbereichen ("Rubriken") im Zeitraum 2014-2020 festgelegt.

Die Festlegung von Ausgabenobergrenzen in der MFR-Verordnung ermöglicht es, 

  • zu bestimmen, welche Beträge für die politischen Prioritäten im Haushaltszyklus 2014 bis 2020 ausgegeben werden sollen
  • die Haushaltsdisziplin der EU sicherzustellen
  • mit Hilfe eines mehrjährigen Rahmens die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans der EU zu erleichtern.

In der am 2. Dezember 2013 angenommenen MFR-Verordnung ist eine Revision des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für den Fall vorgesehen, dass Programme unter geteilter Mittelverwaltung mit Verspätung angenommen werden. Die MFR-Verordnung legt fest, dass die Revision vor dem 1. Mai 2015 verabschiedet werden muss.

Contact
Jānis Bērziņš
Pressesprecher