Pressemitteilung

Verbesserter Zugang für EU-Bürger zu konsularischem Schutz im Ausland

Foto: EU2015.LV
20 April 2015

Eine heute (20. April 2015) verabschiedete Richtlinie vereinfacht den Zugang von EU-Bürgern zu konsularischen Diensten in Drittländern, in denen ihr eigenes Land keine diplomatische Vertretung hat oder keinen Schutz liefern kann.

In Drittländern haben nicht vertretene EU‑Bürger Anspruch auf konsularischen Schutz eines anderen Mitgliedstaatszu denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats.

In den neuen Vorschriften wird dargelegt, wie die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten werden, um sicherzustellen, dass die Bürger dieses Recht ausüben können. Diese Vorschriften ergeben sich aus dem Lissabonner Vertrag, der den Status der Unionsbürgerschaft stärkt.

Konsularische Hilfe für nicht vertretene EU-Bürger kann die folgenden Fälle umfassen:

  • Festnahme oder Inhaftierung;
  • Opfer eines Verbrechens;
  • schwere Unfälle oder Erkrankungen;
  • Todesfall;
  • Unterstützung und Rückführung in Notfällen;
  • Bedarf an Rückkehrausweisen in Notfällen.

In Drittländern tragen die Delegationen der Union in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Rechts der Unionsbürger auf konsularischen Schutz gemäß dem Unionsvertrag bei.

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 1. Mai 2018 die einzelstaatlichen Bestimmungen an die Richtlinie anpassen.

Contact
Jānis Bērziņš
Pressesprecher