Pressemitteilung

Rat genehmigt sicherere und umweltfreundlichere Lkw

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20 April 2015

Lkw- und Bushersteller dürfen die geltenden Obergrenzen für Länge und Gewicht überschreiten und Bauformen verwenden, die die Sicherheit im Straßenverkehr und die Kraftstoffeffizienz verbessern. Der Rat hat diese Änderungen an der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von 1996 am 20. April 2015 angenommen.

Stromlinienförmige Fahrzeuge 

Eine neue Form von Lkw-Kabinen mit abgerundeter Nase verkleinert den toten Winkel im Sichtfeld des Fahrers und verringert den Windwiderstand. Die etwas längere Fahrzeugfront kann auch eine Knautschzone aufweisen, um Energie zu absorbieren und die Folgen von Zusammenstößen zu begrenzen. All dies kann dazu beitragen, das Leben zahlreicher Fußgänger und Fahrradfahrer zu retten.

Dank der Ausnahmeregelungen bezüglich der Fahrzeuglänge können einziehbare oder klappbare aerodynamische Luftleiteinrichtungen am Fahrzeugheck angebracht werden.

Sowohl die gerundete Front als auch die Luftleiteinrichtungen am Heck verbessern die Brennstoffleistung des Fahrzeugs. Dies bringt Einsparungen für die Spediteure und verringert schädliche Emissionen.

Fahrzeuge mit diesen neuen Merkmalen müssen typgenehmigt werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kommission wird die erforderlichen Änderungen an den derzeitigen Typgenehmigungsvorschriften vorschlagen.

Die Bestimmungen über die Elemente am Fahrzeugheck werden angewandt, sobald die technischen und betrieblichen Anforderungen festgelegt wurden. Der Bestimmungen zur Neugestaltung der Lkw-Kabine werden drei Jahre nach der Festlegung der einschlägigen Vorschriften zur Typgenehmigung angewandt.

Weitere Neuerungen

  • Die Verwendung sauberer Kraftstoffe wie Elektrizität und Wasserstoff wird gefördert, indem das zulässige Höchstgewicht für Fahrzeuge, die mit diesen Kraftstoffen betrieben werden, um bis zu einer Tonne erhöht wird.
  • Das Höchstgewicht von Bussen wird um 1,5 Tonnen erhöht. Das neue Höchstgewicht deckt auch den Anstieg des Durchschnittsgewichts der Passagiere und ihres Gepäcks sowie der neuen aufgrund der Sicherheitsvorschriften erforderlichen Ausstattung ab.
  • Infolge der neuen Vorschriften über die Länge von Fahrzeugen zur Beförderung bestimmter Container im Rahmen des multimodalen Betriebs kann der Straßenverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern mit geringerem CO2-Ausstoß kombiniert werden.
  • Die Mitgliedstaaten treffen spezifische Maßnahmen zur Kontrolle, ob Fahrzeuge überladen sind. Die Bestimmungen zur Fahrzeugkontrolle werden spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie angewandt.

Lang-Lkw: keine Änderung 

Die derzeitigen Bestimmungen über Lang-Lkw gelten unverändert weiter. Die Mitgliedstaaten können also weiterhin die Verwendung von Fahrzeugen, die die EU-Standardabmessungen überschreiten, in ihrem eigenen Hoheitsgebiet zulassen, solange dies den internationalen Wettbewerb nicht maßgeblich beeinträchtigt. Dies betrifft beispielsweise den Transport schwerer Lasten, beispielsweise mit spezialisierten forstwirtschaftlichen Fahrzeugen oder überlangen Lkw-Kombinationen.

Einigung mit dem Europäischen Parlament

Zur Annahme dieses Rechtsakts war die Billigung sowohl durch den Rat als auch durch das Europäische Parlament erforderlich. Diese Einigung in zweiter Lesung erfolgte auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen den Organen vom Dezember 2014. Das Parlament stimmte am 10. März 2015 in zweiter Lesung ab.

Inkrafttreten, Umsetzungsfrist und Überprüfung

Die Richtlinie tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Nach der Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung, d. h. für die Annahme entsprechender nationaler Bestimmungen. Die Verordnung wird drei Jahre nach dem Datum der Umsetzung überprüft.

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)