Sie haben auf der dritten Tagung der Beitrittskonferenz auf Stellvertreterebene in Brüssel vereinbart, das Kapitel 16 "Steuerwesen" und das Kapitel 30 "Außenbeziehungen" in Angriff zu nehmen.
Somit sind von den 35 ursprünglich festgelegten Kapiteln mittlerweile 18 zur Verhandlung eröffnet; zwei davon wurden bereits vorläufig abgeschlossen.
Die Verhandlungsführer waren:
- für die EU Ilze Juhansone, die Ständige Vertreterin Lettlands bei der EU;
- für Montenegro Andrija Pejović, Staatssekretär für europäische Integration und Chefunterhändler für den Beitritt Montenegros zur Europäischen Union.
Benchmarks
Die EU hat gewisse Benchmarks festgelegt, die für den vorläufigen Abschluss dieser beiden Kapitel erforderlich sind. Dazu gehören Änderungen an Rechtsvorschriften Montenegros sowie die Verwaltungskapazitäten zur Um- und Durchsetzung des EU-Besitzstands in den jeweiligen Kapiteln.
Für Kapitel 16 sind folgende Benchmarks zu erfüllen:
- Montenegro sollte Rechtsvorschriften annehmen in Bereichen, in denen eine weitere Angleichung erforderlich ist. Deutliche Fortschritte sind insbesondere bei der Angleichung in den Bereichen Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und direkte Besteuerung vonnöten. Montenegro sollte der Kommission einen genauen Zeitplan für die vollständige Angleichung an den EU-Besitzstand bis zum Zeitpunkt des Beitritts vorlegen.
- Montenegro sollte über angemessene Verwaltungskapazitäten und die erforderliche Infrastruktur in seinen zentralen und örtlichen Finanzämtern verfügen, so dass es seine Steuervorschriften durchsetzen und Steuern erheben und seine Steuerpflichtigen kontrollieren kann. Überdies sollte Montenegro dafür sorgen, dass das zentrale Verbindungsbüro und das zentrale Verbrauchsteuer-Verbindungsbüro zum Zeitpunkt des Beitritts über eine angemessene Personalausstattung verfügen und einsatzbereit sind.
- Montenegro sollte ausreichende Fortschritte beim Ausbau der IT-Systeme für die Steuerverwaltung erzielen, auch im Bereich der Vernetzung. Dazu gehören insbesondere die Systeme für die MwSt (MIAS), die Verbrauchsteuer (EMCS) und die IT-Systeme für die Zusammenarbeit der Steuerbehörden und den Informationsaustausch auf dem Gebiet der direkten Besteuerung.
Für Kapitel 30 ist die folgende Benchmark zu erfüllen:
- Montenegro sollte der Kommission einen Aktionsplan für seine noch durchzuführenden Vorbereitungen im Hinblick auf die Angleichung von Rechtsvorschriften vorlegen. Mit diesem Plan sollten internationale Abkommen mit dem EU-Besitzstand in Übereinstimmung gebracht werden. Ferner sollten die Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten gestärkt werden, um die uneingeschränkte Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands in diesem Kapitel zum Zeitpunkt des Beitritts zu gewährleisten.
Die nächsten Schritte
Die EU wird alle speziellen Aspekte, die in ihren gemeinsamen Standpunkten genannt sind, im Hinblick auf die Gewährleistung der Verwaltungskapazität Montenegros und seiner Fähigkeit zur vollständigen Angleichung seiner Rechtsvorschriften verfolgen.
Die Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstands werden im gesamten Verlauf der Verhandlungen verfolgt. Die Übereinstimmung der Rechtsvorschriften Montenegros mit dem Besitzstand und die Fähigkeit des Landes zur Anwendung des Besitzstands können erst in einer späteren Phase endgültig bewertet werden. Die Konferenz wird daher zu gegebener Zeit auf diese Kapitel zurückkommen.
Für Juni 2015 ist eine Beitrittskonferenz auf Ministerebene geplant, um den Prozess voranzubringen.