Pressemitteilung

Präsidentschaft ist bereit, mit dem Europäischen Parlament über Marktstabilitätsreserve zu verhandeln

Presidency ready to negotiate with European Parliament on Market Stability Reserve Photo: © European Union, 2015
25 März 2015

Der lettische Vorsitz hat ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für einen Beschluss über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve.

Grundlage für die Gespräche mit den Vertretern des Europäischen Parlaments ist der von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten am 25.März 2015 vereinbarte Text. Das erste Treffen ("Trilog") ist für den 30.März anberaumt.

Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Klimawandels und bereitet den Weg für die Reform des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EHS). Vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen sind die Hauptursache für die Erderwärmung und den Klimawandel.

Was ist das EU EHS?

Ziel des Emissionshandelssystem der EU (EU EHS) ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.

Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74% und ab 2021 um 2,2% gesenkt, was das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 wiederspiegelt.

Alles in allem deckt das EU EHS rund 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.

Warum brauchen wir eine Marktstabilitätsreserve?

Seit 2009 hat sich – zum Teil infolge der Wirtschaftskrise – in dem System ein Überschuss an Emissionszertifikaten gebildet, der sich 2013 auf annähernd 2,1 Milliarden Zertifikate belief; dies hat den CO2-Preis erheblich geschwächt. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt.

Um das derzeitige Marktungleichgewicht zu beheben und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, wird vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Teil der EHS-Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.

Verhandlungsposition des Rates

Nach einer eingehenden Prüfung des Vorschlags auf fachlicher Ebene geht es dem Rat im Wesentlichen um folgende Fragen:

  • den Starttermin (2021);
  • die Verwaltung der "einbehaltenen Zertifikate" (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde): direkte Überführung in die Marktreserve;
  • nicht zugewiesene Zertifikate (derzeit für neue Marktteilnehmer in Reserve gehaltene oder aus der Schließung von Anlagen resultierende Zertifikate): von der Kommission im Rahmen der anstehenden Überprüfung der EHS-Richtlinie zu klären.

Hintergrund

Die Kommission hat dem Rat ihren Vorschlag im Januar 2014 zusammen mit der Mitteilung "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030" vorgelegt.

In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober hat sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verständigt und das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

In Bezug auf das EHS hat der Europäische Rat festgestellt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes Emissionshandelssystem mit einem Instrument zur Stabilisierung des Marktes das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen wird, und er hat eine Reihe weiterer Leitlinien vorgegeben, so z.B. zur kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten und zur Beibehaltung bestehender Maßnahmen nach 2020, um der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen.

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)