Pressemitteilung

Kostendeckelung bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Capping fees for card-based payments. Photo: EU2015.LV
21 Januar 2015

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat im Namen des Rates einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament über eine Verordnung zur Deckelung der Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge gebilligt. Die Verordnung wird den Nutzern auch helfen, sachkundigere Entscheidungen über die Zahlungsinstrumente zu treffen.

Interbankenentgelte werden von der Bank des Karteninhabers der Bank des Einzelhändlers in Rechnung gestellt, wenn ein Kunde mit Karte bezahlt. Den Kunden sind diese Interbankenentgelte oft nicht bekannt, doch schlagen sie für die Einzelhändler und damit letztlich auch für die Kunden jedes Jahr mit mehreren zehn Milliarden Euro zu Buche. Die Höhe der Interbankenentgelte schwankt erheblich von einem EU-Mitgliedstaat zum anderen, wodurch Hindernisse für den Binnenmarkt entstehen. Die Deckelung der Interbankenentgelte wird die Kosten für Einzelhändler und Verbraucher senken und dazu beitragen, in der EU einen einheitlichen Zahlungsmarkt zu schaffen.

Obergrenzen für Debit- und Kreditkarten

Nach dem mit dem Parlament vereinbarten Kompromiss werden 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die folgenden Obergrenzen für Interbankenentgelte zum Tragen kommen:

  • Für alle Kreditkartentransaktionen 0,3 % des Transaktionswerts.
  • Für alle Debitkartentransaktionen 0,2 % des Transaktionswerts. Beiinländischen Debitkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten jedoch zulassen, dass pro Transaktion in Verbindung mit der genannten Obergrenze von 0,2 % ein Interbankenentgelt von höchstens 5 Eurocents erhoben wird. Sie können dies tun, sofern die Interbankenentgelte des Kartenzahlungssystems insgesamt nicht mehr als 0,2 % des jährlichen Transaktionswerts inländischer Debitkartentransaktionen innerhalb jedes einzelnen Kartenzahlungssystems betragen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eine Obergrenze von 0,2 % vorgeben, die als gewichteter Jahresdurchschnitt aller inländischen Debitkartentransaktionen innerhalb jedes einzelnen Kartenzahlungssystems berechnet wird.
  • Für inländische Zahlungen, die nicht eindeutig der Kategorie Debit- oder Kreditkartentransaktionen zugeordnet werden können, ("Universalkarten"-Transaktionen), gilt die gleiche Obergrenze wie für inländische Debitkartentransaktionen. Im ersten Jahr nach Einführung der Obergrenzen können die Mitgliedstaaten jedoch bis zu 30 % der inländischen "Universalkarten"-Transaktionen als Kreditkartentransaktionen betrachten, für die die Interbankenentgelt-Obergrenze von 0,3 % des Transaktionswertes gilt.

Transparenz

Die neuen Regeln sollen den Wettbewerb fördern, neuen Teilnehmern den Zugang zum Markt erleichtern und somit zu einer größeren Verfügbarkeit von Zahlungsinstrumenten führen.

Sie sollen zu transparenten Mechanismen führen und Einzelhändler in die Lage versetzen, dass sie sich der Höhe der Gebühren bewusst sind, wenn sie Kartenzahlungen akzeptieren. Darüber hinaus sollen die neuen Regeln Einzelhändlern die Entscheidung darüber erleichtern, welche Karten sie akzeptieren.

Kartensysteme versuchen oft, Banken zu überzeugen, ihre Karten auszugeben, indem sie den Banken zugestehen, höhere Gebühren zu berechnen. Einzelhändler geben die Kosten, die ihnen durch die Kartenzahlungen entstehen, an ihre Kunden weiter, indem sie die Preise erhöhen. In einigen Kartenzahlungssystemen, hinter denen Bankenzusammenschlüsse stehen, werden die Gebühren von den teilnehmenden Banken gemeinsam festgelegt.

Nächste Schritte

Der Kompromiss zwischen dem Vorsitz des Rates und dem Parlament wurde am 17. Dezember 2014 erzielt und ermöglicht die Annahme des Rechtsakts in erster Lesung. Der Rat hatte seinen Standpunkt im November 2014 festgelegt.

Die Verordnung muss nun vom Parlament gebilligt werden, um den Weg für die endgültige Annahme durch den Rat freizumachen, sobald der Text in allen Sprachen überarbeitet worden ist.

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Jānis Bērziņš
Spokesperson