Pressemitteilung

Mitgliedsstaaten verabschieden Marksstabilitätsreserve für die Bekämpfung des Klimawandels

© European Union
13 Mai 2015

Die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten billigten ein informelles Abkommen, das die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielten zu dem Beschluss über die Einrichtung und den Betrieb einer Marktstabilitätsreserve (MSR) während ihrer Tagung am 13.Mai 2015.

Der konsolidierte Text, der heute vorgestellt wurde, wird von Rechts- und Sprachsachverständigern überprüft werden und dann vom Rat förmlich während einer der nächsten Sitzungen verabschiedet werden.

Die Entscheidung, welche die Maßnahmen zur Bewältigung struktureller Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), die durch einen Überschuss an Emissionsberechtigungen seit 2009 verursacht werden, einführt, ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel und ebnet den Weg für die umfassendere Überprüfung des EU-ETS.

"Ich freue mich, dass die Vereinbarung erreicht wurde und COREPER sie heute bestätigt hat", erklärte Kaspars Gerhards, lettischer Minister für Umweltschutz und regionale Entwicklung. "Es war eine der Prioritäten der lettischen EU-Ratspräsidentschaft, die Marktstabilitätsreserve zu erschaffen, um den Betrieb des Kohlenstoffmarktes in der EU zu verbessern. Dies ist wahrhaftig ein Erfolg.“

Ziel der MSR

Im Jahr 2013 erreichte der Überschuss der Emissionszertifikate rund 2,1 Milliarden Zertifikate, das teils ein Resultat der Wirtschaftskrise war und den Kohlenstoffpreis erheblich schwächte. Darüber hinaus wird der strukturelle Überschuss voraussichtlich im System bis zu und über 2020 hinaus bleiben.

Die Entscheidung schlägt daher vor, automatisch aus dem Markt einen Prozentsatz der EU-EHS-Zertifikate zu nehmen, das in eine Reserve gestellt wird, wenn die Gesamtmenge der Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet. Im entgegengesetzten Fall werden Zertifikate dem Markt zurückgegeben.

Die wichtigsten Inhalte des endgültigen Kompromisspakets 

  • eine Marktstabilitätsreserve wird 2018 eingerichtet werden und am 1. Januar 2019 in Kraft treten. die nicht erteilten Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren Versteigerung von den Jahren 2014-2016 bis 2019-2020 verschoben wurde) werden im Marktgebiet platziert werdennicht zugeteilte Zertifikate werden an die MSR 2020 übertragen werden und deren künftige Nutzung ist es, im Rahmen der umfassenderen EU ETS Überprüfung berücksichtigt zu werdenVorübergehende Befreiung von der "10% Solidaritätskomponente" von Zertifikaten aus dem Geltungsbereich der MSR bis Ende 2025die Aufgabe der EU-ETS Überprüfung ist es, die mögliche Verwendung einer begrenzten Anzahl von Zertifikaten bevor 2021 zu überprüfen, um die bereits bestehenden Ressourcen zu ergänzen, um CCS, erneuerbare Energien und kohlenstoffarme industrielle Innovationsprojekte zu fördern. Die EU-ETS und MSR-Bewertungen berücksichtigen Emissionsverlagerungen und Wettbewerbsaspekte, sowie Themen bezüglich des BIPs und Beschäftigung.

Was ist das EU EHS?

Ziel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.

Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an- und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74% und ab 2021 um 2,2% gesenkt, was das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 wiederspiegelt.

Alles in allem deckt das EU EHS rund 45% der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.

Hintergrund

Die Kommission hat dem Rat ihren Vorschlag zur Markstabilitätsreserve im Januar 2014 zusammen mit der Mitteilung "Mitteilung "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030" vorgelegt.

In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verständigt und das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

In Bezug auf das EHS hat der Europäische Rat festgestellt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes Emissionshandelssystem mit einem Instrument zur Stabilisierung des Marktes das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen wird, und er hat eine Reihe weiterer Leitlinien vorgegeben, so z.B. zur kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten und zur Beibehaltung bestehender Maßnahmen nach 2020, um der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen.

Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament begannen am 30. März 2015 mit einem ersten informellen Trialog und ein zweiter fand am 5. Mai 2015 statt, der zu einem informellen Abkommen über ein gesamtes Kompromisspaket führte. 

Contact
Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)