Pressemitteilung

EU-Haushalt: Rückstand bei unbezahlten Rechnungen wird abgebaut

Foto: EU2015.LV
26 Mai 2015

Am 26.Mai 2015 hat der Rat an einem Treffen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission teilgenommen, um über die Frage der noch offenen Rechnungen im EU-Haushaltsplan zu beraten.

Der Rat und das Europäische Parlament nahmen den Ausblick der Kommission zur Kenntnis, dem zufolge der Rückstand bei den noch ausstehenden Auszahlungsanträgen für die Kohäsionsprogramme 2007-2013 bis zum Jahresende 2016 auf rund 2 Milliarden Euro sinken könnte. Zum Jahresende 2014 erreichte der Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen für die Kohäsionsprogramme 2007‑2013 einen Höchststand von 24,7 Milliarden Euro.  

Gründe, die zum Abbau beitrugen

Die schwierigen von den zwei Teilen der EU-Haushaltsbehörde getroffenen Entscheidungen haben zur Stabilisierung und zum Abbau des Rückstands beigetragen. So billigten der Rat und das Parlament 2013 eine Aufstockung der Zahlungen von rund 11,8 Milliarden Euro. Ende letzten Jahres vereinbarten die beiden Teile der EU-Haushaltsbehörde eine Aufstockung der Zahlungen im EU-Haushaltsplan 2014 und die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben, um das beispiellose Ausmaß unbezahlter Rechnungen anzugehen. Die erwartete Verringerung des Rückstands ist auch darauf zurückzuführen, dass für die kommenden Monate eine erhebliche Abnahme der Auszahlungsanträge für die Kohäsionsprogramme 2007-2013 wahrscheinlich ist, da diese Programme abgeschlossen werden.

Frühwarnsystem 

Auf der interinstitutionellen Tagung wurde ein Entwurf einer gemeinsamen Erklärung über einen Zahlungsplan für 2015-2016 zur Kenntnis genommen, der zwischen dem lettischen Ratsvorsitz und Vertretern des Parlaments und der Kommission am 19. Mai 2015 vereinbart wurde. Der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung umfasst eine Zusage der beiden Teile der Haushaltsbehörde der EU, den unhaltbaren Rückstand noch ausstehender Auszahlungsanträge für die Kohäsionsprogramme 2007-2013 abzubauen und darüber hinaus das Entstehen eines ähnlichen Rückstands künftig zu vermeiden. Die Kommission wird aufgefordert, die Ausführung der Programme 2014-2020 gründlich zu prüfen und ein Frühwarnsystem einzurichten.  

Hintergrundinformationen

 Der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung über einen Zahlungsplan ist das Ergebnis einer umfassenden Einigung, die im Dezember 2014 zu einer Reihe von Entwürfen von Berichtigungshaushaltsplänen für 2014 und zum EU-Haushaltsplan für 2015 erzielt wurde. Im Rahmen dieser Einigung haben sich der Rat, das Parlament und die Kommission verpflichtet, sich zur Verringerung des Ausmaßes der unbezahlten Rechnungen auf einen Zahlungsplan zu einigen, bevor die Kommission ihren Entwurf des Haushaltsplans für 2016 vorlegt.  

Nächste Schritte

Der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 27. Mai vorgelegt und soll am 19. Juni von den EU-Finanzministern gebilligt werden. Die Kommission wird ihren Haushaltsplanentwurf für 2016 ebenfalls am 27. Mai vorlegen.

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher