Der Kompromiss, der mit dem Europäischen Parlament am 28. Mai 2015 erreicht wurde, ebnet den Weg für neue Investitionen, die Mitte 2015 beginnen werden.
„Im aktuellen wirtschaftlichen Kontext besteht eine klare Notwendigkeit, Investitionen zu erhöhen“, sagte Jānis Reirs, lettischer Finanzminister und Präsident des Rates (ECOFIN). „Mit einer verbesserten Risikotragfähigkeit wird dieser neue Fonds, die für den Privatsektor notwendigen Bedingungen schaffen, sich zu engagieren.“
Der EFSI soll die Beteiligung privater Investoren in einer breiten Palette von neuen Investitionsprojekten fördern. Indem er einen Teil des Risikos durch eine First-Loss-Haftung auf sich nimmt, wird erwartet, einen gesamten Multiplikationseffekt von 1:15 in realen Investitionen zu erzielen. Eine solche Hebelwirkung wird schließlich mehr als 300 Mrd. € zusätzliche Investitionen ermöglichen, die während eines dreijährigen Anlagezeitraum mobilisiert werden.
Der Fonds wird sich auf Garantien in Höhe von 16 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und von 5 Mrd. € der Europäischen Investitionsbank stützen. Zur Erleichterung der Zahlung etwaiger Garantieleistungen soll ein Garantiefonds eingerichtet werden, der bis 2020 schrittweise 8 Mrd. EUR (d.h. 50 % der Gesamtgarantieverpflichtungen der EU) erreichen wird.
Eine breite Palette von Projekten
Der EFSI wird auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank bei der EIB angesiedelt.
In einem ersten Investitionszeitraum von drei Jahren soll der Fonds Vorhaben in unterschiedlichsten Bereichen unterstützen, darunter Verkehr, Energieinfrastruktur und Breitbandnetze, Bildung, Gesundheit, Forschung und Risikokapital für KMU. Ziel sind – ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben – gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Projekte, wobei es insbesondere darum geht, Marktversagen entgegenzuwirken. Der EFSI wird laufende EU-Programme und die bisherigen Tätigkeiten der EIB ergänzen und erweitern.
Laufzeit des Fonds
Vor Ablauf des ersten Investitionszeitraums wird die Kommission eine unabhängige Bewertung vorlegen, in der geprüft wird, ob der EFSI die Ziele der Verordnung erreicht hat. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Berichts wird die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag für einen neuen Investitionszeitraum oder die Beendigung des EFSI unterbreiten.
Finanzierung
Die Finanzierung durch die EU soll größtenteils aus der Umschichtung von Zuschüssen aus der Fazilität "Connecting Europe" (Verkehr, Energie und digitale Netze) und dem Programm Horizont 2020 (Forschung und Innovation) sowie aus nicht ausgeschöpften Spielräumen im jährlichen Haushaltsplan der EU stammen. Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben jedoch vereinbart, den Anteil der Mittel aus nicht ausgeschöpften Spielräumen höher anzusetzen als im Vorschlag der Kommission vorgesehen und dafür die Beiträge aus dem Programm Horizont 2020 und der Fazilität "Connecting Europe" zu senken.
Über die Finanzierung wurde folgende Einigung erzielt:
- Die Umschichtung beläuft sich auf 5 Mrd. €, davon 2,8 Mrd. € aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und 2,2 Mrd. € aus dem Programm Horizont 2020;
- Die Mittel aus nicht ausgeschöpften Spielräumen belaufen sich auf 3 Mrd. € für den Zeitraum 2016-2020. Davon sollen 543 Mio. € bzw. 457 Mio. € aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen für die Jahre 2014 und 2015 bereitgestellt werden.
- Verlängerung der Zahlungen bis 2023 zur Dotierung des EFSI-Garantiefonds.
Ferner wurde vereinbart, im Programm CEF-Verkehr vorgesehene Finanzinstrumente in Höhe von 500 Mio. € auf Zuschüsse im Rahmen desselben Programms umzuwidmen.
Verwaltung des Fonds
Vorgesehen ist eine zweigleisige Verwaltungsstruktur des EFSI:
Ein Lenkungsrat soll die Gesamtstrategie, die Anlagepolitik und das Risikoprofil des Fonds festlegen. Um die Unparteilichkeit des Lenkungsrates zu gewährleisten und politische Einflussnahme bei der Auswahl der Projekte zu vermeiden, werden die Mitglieder des Lenkungsrates ausschließlich von der Kommission und der EIB gestellt. Ihre Zahl soll die Höhe der Beiträge widerspiegeln, die die jeweilige Einrichtung in Form von Barmitteln oder Garantien bereitstellt. Der Lenkungsrat soll seine Entscheidungen einvernehmlich treffen. Interessenträger sollen regelmäßig konsultiert werden.
Ein unabhängiger Investitionsausschuss wird die Vorhaben auswählen, die Unterstützung aus dem EFSI erhalten. Dieser Ausschuss wird dem Lenkungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig sein und sich aus acht unabhängigen Sachverständigen und einem geschäftsführenden Direktor zusammensetzen. Der geschäftsführende Direktor wird für das Tagesgeschäft des EFSI zuständig sein und die Vorbereitungsarbeiten für die Sitzungen des Investitionsausschusses durchführen und diese leiten. Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit. Jedes Vorhaben, das aus dem EFSI unterstützt werden soll, muss von der EIB genehmigt werden.
Beiträge zum Fonds
Die Mitgliedstaaten können ihre Beiträge zum EFSI in Form von Garantien oder Barmitteln leisten; Dritte können Geldbeträge beisteuern. Die Beiträge haben jedoch keinerlei Einfluss auf die Verwaltung des Fonds.
Dritte einschließlich der nationalen Förderbanken der Mitgliedstaaten können Vorhaben gemeinsam mit dem EFSI kofinanzieren, entweder auf Basis der einzelnen Projekte oder über Investitionsplattformen.
Auswahl neuer Vorhaben
Mit der Verordnung wird auch eine "Europäische Plattform für Investitionsberatung" eingerichtet, um beratende Unterstützung bei der Auswahl, Ausarbeitung und Realisierung von Investitionsvorhaben in der gesamten EU zu leisten. Zudem wird ein "Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis" eingerichtet, um die Anleger besser über bestehende und künftige Vorhaben zu informieren.
Verabschiedung der Regelung
Das Abkommen mit dem Parlament wurde während eines Dreier-Treffens in Brüssel am 27. und 28. Mai erzielt, während die abschließende Bestätigung des Dreiergesprächs am 4. Juni stattfand. Vertreter des Rates und des Parlaments kamen seit dem 23. April 2015 an neun Dreiergesprächen zusammen, nachdem sie sich im April und Mai über ihre jeweiligen Verhandlungspositionen geeinigt hatten.
Die EFSI-Regelung wird nun an das Europäische Parlament, für eine Abstimmung in der ersten Lesung voraussichtlich am 24. Juni, und an den Rat für die abschließende Verabschiedung, weitergereicht werden. Die Unterzeichnung der Regelung ist vor Ende Juni vorgesehen. Dies wird es der Regelung erlauben, Anfang Juli 2015 in Kraft zu treten. Die EFSI-Operationen können erst Mitte September bestätigt werden.