Ökologischer/biologischer Landbau
Der Rat hat den Vorschlag für eine Verordnung über ökologischen/biologischen Landbau erörtert, um zu einer allgemeinen Ausrichtung zu gelangen. Bei etlichen Artikeln wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Einige Mitgliedstaaten baten jedoch um mehr Zeit und wiesen darauf hin, dass über einige heikle Fragen wie die Kontrollen und das Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe in ökologischen/biologischen Erzeugnissen weitere Überlegungen angestellt werden müssten.
Mit diesem Vorschlag sollen die geltenden Rechtsvorschriften über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen überarbeitet werden, um Hindernisse für den Ausbau der ökologischen/biologischen Produktion in der EU auszuräumen, einen fairen Wettbewerb für Landwirte und Wirtschaftsakteure zu garantieren und das Vertrauen der Verbraucher in ökologische/biologische Erzeugnisse zu stärken.
"Obwohl die Mitgliedstaaten Kompromissbereitschaft signalisiert haben, müssen einige sehr heikle Fragen offensichtlich noch weiter erörtert werden. Wir werden prüfen, ob auf der nächsten Ratstagung im Juni eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zum ökologischen/biologischen Landbau erreicht werden kann", erklärte der lettische Landwirtschaftsminister Jānis Dūklavs.
Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der GAP
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen.
Seit Anfang 2015 zählt dieses Thema zu den Prioritäten des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission. In den letzten Monaten hat der Vorsitz die Minister konsultiert und ihre Ansichten zu den vorrangig zu vereinfachenden Bereichen, die auf den nationalen Erfahrungen mit der Durchführung der kürzlich reformierten GAP beruhen, eingeholt.
Ratspräsident Jānis Dūklavs erklärte: "Mit diesen Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat, dass er entschlossen ist, die neue GAP für alle Beteiligten einfacher zu machen."
Sonstige angenommene Punkte
Der Rat hat die Verordnung über die Anlandeverpflichtung in der Fischerei angenommen. Damit wird ein zentrales Ziel der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) umgesetzt, nämlich die schrittweise Abschaffung von Rückwürfen bei allen EU-Fischereitätigkeiten durch die Einführung einer Verpflichtung zur Anlandung sämtlicher Fänge.
Pressekonferenz: