Pressemitteilung

Lettische Ratspräsidentschaft erzielt Einigung über Marktstabilitätsreserve

Photo: EU2015.LV
05 Mai 2015

Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielten bei einem Treffen am 5.Mai 2015 grundsätzliche Einigung über den Beschluss zur Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR).

Die Einigung ist vom Ausschuss der Ständigen Vertreter auf der Grundlage eines konsolidierten Textes zu bestätigen, der anschließend vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen wird.

Der Beschluss sieht Maßnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) vor und ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel; ferner ebnet er den Weg für eine umfassendere Überprüfung des EU EHS.

Ziel des Vorschlags

Seit 2009 hat sich – zum Teil infolge der Wirtschaftskrise – in dem System ein Überschuss an Emissionszertifikaten gebildet, der sich 2013 auf annähernd 2,1 Milliarden Zertifikate belief; dies hat den CO2-Preis erheblich geschwächt. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt.

Um das derzeitige Marktungleichgewicht zu beheben und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, wird vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl der EU EHS-Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Teil der Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.

Wesentliche Ergebnisse der Verhandlungen

  • Starttermin (1.Januar 2019);
  • "einbehaltene" Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde): Einstellung in die Marktreserve;
  • nicht zugeteilte Zertifikate: direkte Überführung in die Marktreserve 2020 und zukünftige Nutzung gemäß den Ergebnissen einer umfassenderen EHS-Überprüfung;
  • Überprüfung von EU EHS und MSR: Berücksichtigung von Verlagerungen von CO2-Emissionen und von Wettbewerbsaspekten sowie von beschäftigungs- und BIP-relevanten Fragen;

Was ist das EU EHS?

Ziel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.

Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74% und ab 2021 um 2,2% gesenkt, was das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 wiederspiegelt.

Alles in allem deckt das EU EHS rund 45% der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.

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Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)