Zanda Kalniņa-Lukaševica betonte, dass Albanien bisher den Willen zur Umsetzung der Reformen für eine Integration in die EU gezeigt habe, allerdings müsse Albanien vor Aufnahme der Beitrittsgespräche konkrete Resultate der Reformen vorzeigen. Dies gelte besonders hinsichtlich des Justizsystems und des Kampfs gegen die organisierte Kriminalität und Korruption. Der Status eines EU-Beitrittskandidaten wurde Albanien 2014 erteilt.
In Bezug auf Bosnien und Herzegowina lobte Kalniņa-Lukaševica die Dynamik der Beziehungen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina, die sich im Laufe des letzten Halbjahres entwickelt habe. Die Parlamentarische Staatssekretärin betonte, dass die jüngste Verpflichtungserklärung der Regierung von Bosnien und Herzegowina gegenüber den notwendigen Reformen dem Rat der Europäischen Union die Entscheidung ermöglicht habe, im Juni dieses Jahres über das Inkrafttreten des Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zu entscheiden.
Im Unterschied zu Albanien hat Bosnien und Herzegowina zu diesem Zeitpunkt noch nicht den Status eines Beitrittskandidaten erhalten. Die Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen beinhalten die, für eine Annäherung des westlichen Balkans an die EU notwendigen, Schritte.
Die Europäische Kommission bereitet jedes Jahr Berichte über den Fortschritt der EU-Beitrittskandidaten und der potentiellen Beitrittskandidaten vor, die sowohl seitens des Rates der Europäischen Union, als auch des Europäischen Parlaments überprüft werden. Die Fortschrittsberichte über Albanien und Bosnien und Herzegowina wurden im Oktober 2014 angenommen.
Das Europäische Parlament kommt jeden Monat zu einer viertätigen Plenarsitzung (von Montag bis Donnerstag) in Straßburg zusammen. Einmal im Monat findet zusätzlich eine eintägige Sitzung in Brüssel statt.