Pressemitteilung

Ukraine: Rat billigt Darlehen in Höhe von 1,8 Mrd. €

Foto: EU2015.LV
31 März 2015

Der Rat hat am 31. März 2015 einen Beschluss über eine weitere Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 1,8 Mrd. € für die Ukraine angenommen.

Damit soll die wirtschaftliche Stabilisierung des Landes und ein umfassendes Reformprogramm unterstützt sowie gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung seines vom IWF ermittelten Zahlungsbilanzbedarfs geleistet werden.

Darlehen

Die Finanzhilfe wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei Tranchen ausgezahlt werden. Diese Darlehen haben eine Laufzeit von höchstens 15 Jahren.

Die Kommission und die Ukraine schließen auch eine Darlehensvereinbarung, in der die Bedingungen der Makrofinanzhilfe im Einzelnen festgelegt sind.

Auflagen

Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Beschluss der Kommission. Die Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und der Ukraine zu schließenden Vereinbarung geleistet. In dieser Vereinbarung werden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, in deren Mittelpunkt Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen stehen.

Zusätzliche Hilfe

Die Darlehen in Höhe von 1,8 Mrd. € werden zusätzlich zu der bereits 2010 und 2014 beschlossenen Makrofinanzhilfe von 1,61 Mrd. € gewährt. Die Ukraine hat angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage weitere Hilfe erbeten.

Der vom Rat angenommene Beschluss stellt keine Änderung des Kommissionsvorschlags vom 8. Januar 2015 dar. Das Europäische Parlament hat den Kommissionsvorschlag am 25. März 2015 ohne Abänderung gebilligt.

Der Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Der Rat hat am 31. März 2015 einen Beschluss über eine weitere Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 1,8 Mrd. € für die Ukraine angenommen.   

Damit soll die wirtschaftliche Stabilisierung des Landes und ein umfassendes Reformprogramm unterstützt sowie gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung seines vom IWF ermittelten Zahlungsbilanzbedarfs geleistet werden.  

Darlehen  

Die Finanzhilfe wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei Tranchen ausgezahlt werden. Diese Darlehen haben eine Laufzeit von höchstens 15 Jahren.  

Die Kommission und die Ukraine schließen auch eine Darlehensvereinbarung, in der die Bedingungen der Makrofinanzhilfe im Einzelnen festgelegt sind.   

Auflagen  

Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Beschluss der Kommission. Die Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und der Ukraine zu schließenden Vereinbarung geleistet. In dieser Vereinbarung werden klar definiertewirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, in deren Mittelpunkt Strukturreformen und solide öffentliche Finanzen stehen.  

Zusätzliche Hilfe  

Die Darlehen in Höhe von 1,8 Mrd. € werden zusätzlich zu der bereits 2010 und 2014 beschlossenen Makrofinanzhilfe von 1,61 Mrd. € gewährt. Die Ukraine hat angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage weitere Hilfe erbeten.  

Der vom Rat angenommene Beschluss stellt keine Änderung des Kommissionsvorschlags vom 8. Januar 2015 dar. Das Europäische Parlament hat den Kommissionsvorschlag am 25. März 2015 ohne Abänderung gebilligt.  

Der Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher