Der Rat beriet über die beschäftigungs‑ und sozialpolitischen Aspekte des Europäischen Semesters 2015.
Der Ratspräsident und lettische Minister für Wohlfahrt, Uldis Augulis, führte Folgendes aus: "Die Minister hatten eine fruchtbare Aussprache über die beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekte der Empfehlungen. Die EU befindet sich nun ganz am Anfang einer wirtschaftlichen Erholung, doch sind noch Herausforderungen zu bewältigen. Die Mitgliedstaaten haben bedeutende Strukturreformen durchgeführt und diese Anstrengungen werden fortgesetzt."
Der Rat gelangte zu einer allgemeinen Ausrichtung zu den folgenden vier Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten :
- Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
- Verbesserung des Arbeitskräfteangebots, der Fähigkeiten und Kompetenzen
- Verbesserung des Funktionierens der Arbeitsmärkte und Förderung der sozialen Inklusion
- Bekämpfung der Armut und Förderung der Chancengleichheit
Hinsichtlich der Beschäftigung junger Menschen hat der Rat Schlussfolgerungen zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur EU-Jugendgarantie angenommen und sich einen Überblick über die Umsetzung auf Unionsebene verschafft, unter anderem auch was die Jugendgarantie und die Europäische Ausbildungsallianz anbelangt.
Er nahm Kenntnis von den Sachstandsberichten in Bezug auf die Richtlinie zu Frauen in Unternehmensvorständen und die Richtlinie zur Gleichbehandlung, und nahm Schlussfolgerungen zu gleichen Einkommenschancen für Frauen und Männer: Abbau des geschlechtsbedingten Rentengefälles an.
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