Im Namen der EU wurden die Abkommen von der Parlamentarischen Staatssekretärin für EU-Angelegenheiten im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Lettlands, Zanda Kalniņa-Lukaševica, und dem Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft Dimitris Avramopoulos unterzeichnet. Seitens der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) unterzeichneten Vertreter der betreffenden sieben Staaten die Abkommen.
Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet der genannten Länder und Bürger dieser Länder visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt. "Die heute geschlossenen Abkommen werden neue Möglichkeiten für direkte persönliche Kontakte schaffen, den Tourismus fördern und die Geschäftsbeziehungen zwischen der EU und den sieben AKP-Ländern anregen", so die Parlamentarische Staatssekretärin für EU-Angelegenheiten im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Lettlands, Zanda Kalniņa-Lukaševica.
Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und der Unterzeichnerstaaten einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.
Die Beschlüsse über den Abschluss der Abkommen werden nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor die Abkommen endgültig geschlossen werden können. Sie werden jedoch ab dem 28.Mai 2015 vorläufig gelten.
Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.