Die ursprünglich bis zum 6.Juni geltenden Maßnahmen werden für zwei dieser Personen um neun und für die dritte Person um vier Monate verlängert.
Gegen diese Personen sind zur Zeit Gerichtsverfahren in der Ukraine anhängig. Die restriktiven Maßnahmen der EU, die darauf ausgerichtet sind, veruntreute Gelder einzufrieren und einzuziehen, gelten inzwischen für 17 Personen.