Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch I.E. Ilze Juhansone, die Ständige Vertreterin der Republik Lettland und Präsidentin des Ausschusses der Ständigen Vertreter, und durch Yolanda Gallego-Casilda Grau, Leiterin des Referats "Visumpolitik" bei der Europäischen Kommission. Für Timor-Leste wurde das Abkommen durch den stellvertretenden Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, Roberto Sarmento de Oliveira Soares, unterzeichnet.
Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet von Timor-Leste und Bürger von Timor-Leste visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.
Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und von Timor-Leste einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.
Der Beschluss über den Abschluss des Abkommens wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor das Abkommen endgültig geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 26. Mai 2015 vorläufig gelten.
Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.