Pressemitteilung

Zanda Kalniņa-Lukaševica: EU-Mitgliedsstaaten werden größere Vorauszahlungen für die Umsetzung der Jugendbeschäftigungsinitiative erhalten können

© European Union 2015 EP
21 Mai 2015

Am 20.Mai unterzeichnete die Parlamentarische Staatssekretärin für EU-Angelegenheiten des Außenministeriums der Republik Lettland, Zanda Kalniņa-Lukaševica, im Namen des Rates der Europäischen Union, eine Verordnung, die die Zuwendung von EU-Mitteln an die EU-Jugendbeschäftigungsinitiative beschleunigt.

Bereits in diesem Jahr wird für die Jugendbeschäftigungsinitiative eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen, um den Start der geplanten Jugendgarantie im Rahmen dieser Initiative und der Verringerung der Arbeitslosigkeit von Personen unter 25 Jahren in den EU-Mitgliedsstaaten zu beschleunigen. Die ursprüngliche Summe der Vorauszahlungen für dieses Jahr betrug 67 Millionen Euro.

Zanda Kalniņa-Lukaševica nahm ebenfalls an der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments teil und diskutierte die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Jugendbeschäftigungsinitiative.  

„In einigen Mitgliedsstaaten ist die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin hoch und ihre Verringerung ist eine der Prioritäten des Rates der EU. Die Jugendarbeitslosigkeit hat sowohl auf das berufliche Leben der jungen Generation als auch auf die Volkswirtschaften im Allgemeinen eine negative Auswirkung“ betonte Zanda Kalniņa-Lukaševica.

Sie wies ebenfalls darauf hin, dass Lettland mit der Umsetzung der Jugendgarantie im Januar 2014 begann und bereits zu ersten Resultaten geführt hat: Im vergangenen Jahr sank die Jugendarbeitslosigkeit um 3,8% (2014 waren es 19,6%). Der EU-Durchschnitt für Jugendarbeitslosigkeit lag 2014 bei 21,3%.

Die am 20.Mai unterzeichnete Verordnung sieht die Erhöhung der Vorfinanzierungsrate der Zuteilungen der Jugendbeschäftigungsinitiative von 1-1,5% bis 30% vor. Die Mitgliedstaaten können ein Drittel der Gesamtmittel unmittelbar, nachdem sie ihre Aktionsprogramme verabschiedet haben, erhalten. Die Finanzierung zielt auf die Länder ab, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Großbritannien.

Der Vorschlag für die Regelung musste von beiden Gesetzgebern genehmigt werden: Der Rat der EU (Minister der Mitgliedsstaaten) stimmte am 19. Mai, das Europäische Parlament am 29.April ab. 

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher