Pressemitteilung

EU unterzeichnet Visumbefreiungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

From left to right: Mr Sulaiman Hamid Almazroui, Ambassador of the United Arab Emirates to the EU and Ms. Ilze Juhansone, Permanent Representative of Latvia to the EU. © European Union4From left to right: Mr Sulaiman Hamid Almazroui, Ambassador of the United Arab Emirates to the EU, Ms. Ilze Juhansone, Permanent Representative of Latvia to the EU and Ms. Belinda Pyke, Director for Migration and Mobility, DG Migration and Home Affairs.  © European Union4From left to right: Mr Sulaiman Hamid Almazroui, Ambassador of the United Arab Emirates to the EU, Ms. Ilze Juhansone, Permanent Representative of Latvia to the EU and Ms. Belinda Pyke, Director for Migration and Mobility, DG Migration and Home Affairs. © European Union4From left to right: Mr Sulaiman Hamid Almazroui, Ambassador of the United Arab Emirates to the EU and Ms. Ilze Juhansone, Permanent Representative of Latvia to the EU. © European Union4
06 Mai 2015

Die EU und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 6. Mai im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch Vertreter des lettischen Ratsvorsitzes und der Europäischen Kommission und für die VAE durch Botschafter Sulaiman Hamid Almazroui. 

Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet der VAE und Bürger der VAE visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt. 

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und der VAE einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.

Das Abkommen wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor es geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 6. Mai 2015 vorläufig gelten.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.

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Jānis Bērziņš
Pressesprecher