Pressemitteilung

eCall: Notrufsystem bei Straßenverkehrsunfällen

Foto: EU2015.LV
02 März 2015

Der Rat hat am 2. März 2015 seinen Standpunkt zu den Anforderungen für die Typgenehmigung im Hinblick auf den Einbau von eCall-Geräten in neue Kraftfahrzeuge angenommen. Mit dem EU-weiten eCall-System soll der Einsatz von Rettungsdiensten bei Straßenverkehrsunfällen beschleunigt werden.

Neufahrzeuge werden mit drahtlosen Geräten ausgestattet sein müssen, die das Notsignal für den 112-Notruf auslösen.

Der eCall-Dienst wird helfen, die Zahl der Verletzten und der Todesopfer bei Verkehrsunfällen in der Union zu verringern. Es wird davon ausgegangen, dass die Reaktionszeit der Notdienste halbiert wird und dadurch Leben gerettet und Verletzte schneller behandelt werden.

Umsetzung

Ab dem 31. März 2018 werden Autohersteller alle neuen Modelle mit einer bordeigenen Technologie ausrüsten müssen, die mit dem auf dem 112-Notruf beruhenden interoperablen eCall-Dienst kommunizieren kann. 

Die Infrastruktur für den eCall-Dienst soll ab dem 1. Oktober 2017 bereitstehen. Die Nutzung wird allen Verbraucherngebührenfrei zur Verfügung stehen.

Zugang zu anderen Notdiensten 

Fahrzeugeigentümer werden nach wie vor imstande sein, zusätzlich zu dem auf dem 112-Notruf basierenden eCall-SystemDienste von Drittanbietern in Anspruch zu nehmen. Jedoch sollten diese zusätzlichen Dienste das Funktionieren des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems nicht beeinträchtigen. 

Es wird außerdem möglich sein, die Notrufnummer 112 manuell auszulösen; die Betätigungseinrichtung für die manuelle Auslösung ist so auszulegen, dass ein unbeabsichtigtes Auslösen verhindert wird. 

Das eCall-System wird mit den Navigationssystemen Galileo und EGNOS kompatibel sein, aber die Hersteller werden zugleich auch für die Kompatibilität mit anderen Navigationssystemen sorgen können.

Datenschutz 

Die Fahrzeuge werden nicht dauerhaft zu verfolgen sein und Daten zu früheren Ortungen des Fahrzeugs werden kontinuierlich gelöscht. Daten werden nicht ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers an Dritte weitergegeben.

Ausführliche technische Vorschriften werden den Austausch personenbezogener Daten zwischen dem bordeigenen eCall-System und Systemen dritter Parteien verhindern. Das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz werden also garantiert.

Die nächsten Schritte

Der Standpunkt des Rates in erster Lesung folgt auf eine Einigung, die im Dezember 2014 mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass das Parlament den Standpunkt des Rates auf einer Plenartagung bis zum Sommer ohne Abänderungen in einer Abstimmung in zweiter Lesung bestätigt.

Hintergrund

Die neue Verordnung ist Teil eines Pakets von Initiativen der EU, mit denen der auf dem 112-Notruf basierende eCall-Dienst überall in Europa eingeführt werden soll. Der Rat hat bereits am 8. Mai 2014 einen Beschluss zur Einführung des obligatorischen eCall-Systems angenommen. 

Die EU-weite Infrastruktur, die für das einwandfreie Zusammenspiel von eCall und den Rettungsdiensten erforderlich ist, wird nun eingerichtet.

  • Standpunkt des Rates in erster Lesung zu den Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge.
  • Begründung des Rates zum Standpunkt des Rates in erster Lesung zu den Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge.

 

Contact
Jānis Bērziņš
Pressesprecher