Pressemitteilung

Binnenschiffe: Rat legt seinen Standpunkt fest

Foto: EU2015.LV
11 Juni 2015

Der Rat hat am 11.Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu den vorgeschlagenen technischen Vorschriften für Binnenschiffefestgelegt. In der Zukunft werden technische Standards im Europäischen Ausschuss für die Festlegung von Standards für die Binnenschifffahrt (CESNI) ausgearbeitet. Derartige Standards des CESNI werden automatisch in ihrer jeweils aktuellsten Fassung gelten. 

Vereinfachte Verfahren

Mit der Reform werden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, insbesondere um die Standards an den technischen Fortschritt anzupassen. Damit wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und werden Innovationen und Investitionen in neuen Technologien gefördert. Der neue Rechtsrahmen bietet Rechtssicherheit und wird von den einzelstaatlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten einfacher anzuwenden sein. Die Standards selbst werden durch den Vorschlag nicht geändert.

Förderung eines sicheren und grünen Verkehrs

Im Vergleich zu Landverkehrsträgern ist die Binnenschifffahrt energieeffizient, sicher, geräuscharm und nahezu staufrei. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen zur besseren Nutzung der europäischen Flüsse und Kanäle und insbesondere zur Verlagerung von mehr Fracht auf diese Binnengewässer (Paket NAIADES II).

Zusammenarbeit mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)

Gegenwärtig gibt es in der EU zwei verschiedene Zeugnisse für Binnenschiffe: das Zeugnis der EU und das Rhein-Zeugnis. Es wird bei dem System mit zwei Zeugnissen bleiben, aber es wird viel einfacher, die Äquivalenz zwischen den Zeugnissen zu erhalten. 

Der neue CESNI-Ausschuss wurde am 3. Juni unter Federführung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) errichtet. Er wird Experten aus allen Mitgliedstaaten der EU offenstehen. Zugleich wird er sich auf die Kenntnisse stützen können, die der ZKR im Laufe der Jahre in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung technischer Vorschriften erlangt hat.

Die Richtlinie wird nur für diejenigen Mitgliedstaaten gelten, in denen Binnenschifffahrt in wesentlichem Umfang stattfindet. Die folgenden Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nicht umsetzen: Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Malta, Portugal, Slowenien und Finnland.

Der Richtlinienentwurf, mit dem die geltende Richtlinie von 2006 überarbeitet wird, muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat im April 2014 in erster Lesung Stellung genommen. 

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Jānis Rungulis
Pressesprecher (COREPER I)